Kaufregeln in beliebten Ferienländern
Im Ausland gelten für Immobilienkäufer oft ganz andere Gesetze als in Deutschland. Hier die wichtigsten Regeln für beliebte Urlaubsziele.
Länder | Besonderheiten beim Kauf |
Länder | Besonderheiten beim Kauf |
Spanien | Verträge auf einem normalen Blatt Papier sind rechtlich verbindlich. Das Eigentum geht ohne notarielle Beurkundung auf den Käufer über. Jedoch erst mit der Eintragung in das spanische Register (Grundbuch) sind Käufer rechtlich auf der sicheren Seite. Kauf- und Baubeschränkungen gibt es in Küstennähe. |
Frankreich | Der Kaufvertrag – auch Vorvertrag genannt – ist ohne den späteren notariellen Vertrag verbindlich. Üblich ist eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises. Käufer haben ein siebentägiges Rücktrittsrecht. |
Italien | Es ist üblich, sowohl einen Vorvertrag als auch einen notariellen Vertrag abzuschließen. Der Vorvertrag ist in vollem Umfang verbindlich. Käufer sind jedoch erst mit der Eintragung in das italienische Register (Grundbuch) rechtlich auf der sicheren Seite. |
Österreich | Der schriftliche Kaufvertrag gilt ohne notarielle Beurkundung. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Kaufbedingungen, teilweise ist eine Erwerbsgenehmigung notwendig. Mit der Grundbucheintragung wird es zum Eigentum. |