Quellensteuer: Geld zurückholen
Chancen. Für Dividenden aus Auslandsaktien bekommen Deutsche in den meisten Ländern Quellensteuer erstattet. In Deutschland können sie ihre Abgeltungsteuer senken.
Deutschland. Verwaltet eine deutsche Depotbank die ausländischen Aktien, zieht diese bis zu 15 Prozent Quellensteuer von der Abgeltungsteuer ab. Alternativ können Anleger Quellensteuer, für die im Ausland keine Erstattung möglich ist, über die Steuererklärung zurückholen. Sie geben dafür alle Kapitalerträge auf der Anlage KAP an. Für 2013 gilt:
- In Zeile 7 bis 12 kommen Erträge, für die ein Freistellungsauftrag vorlag oder von denen Abgeltungsteuer abgezogen wurde.
- In die Zeilen 16 bis 23 gehören Dividenden aus Auslandsdepots und andere Kapitalerträge.
- In Zeile 53 wird von der deutschen Depotbank verrechnete Quellensteuer eingetragen, in Zeile 54 noch nicht verrechnete Quellensteuer.
- Das Finanzamt fordert für Quellensteuerabzüge Steuerbescheinigungen im Original.
Ausland. Das Ausland erstattet Quellensteuern auf Antrag. Aktionäre geben die Formulare erst beim Finanzamt ab, damit es bestätigt, dass sie als Steuerzahler registriert sind. Danach leiten sie die Papiere an die Behörde im Ausland. Faustregel: Der Antrag sollte spätestens zwei Jahre nach der Dividendengutschrift dort sein. Sonst verjährt die Forderung.