
Ausländische Aktien bringen oft hohe Dividenden. Anleger verspielen einiges davon, weil sie die Quellensteuer verschenken. Das muss nicht sein.
Renditen von 5 oder 6 Prozent – dafür investieren deutsche Anleger gerne in ausländische Unternehmen. Objekt der Begierde sind Aktien, die hohe Dividenden versprechen. Der französische Energieversorger GDF Suez verwöhnt Aktionäre dieses Jahr zum Beispiel mit 5,89 Prozent, die Altria Group in den USA mit 5,41 Prozent.
Das ist verlockend, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Anleger mit Aktien auch Verluste machen können. Die Rendite durch Dividenden ist außerdem nicht immer so hoch und fällt nach Steuern oft viel geringer aus als vor Steuern. Doch dagegen können Aktionäre etwas tun.
Rendite retten
Von 3,41 Prozent Rendite des Schweizer Nestlé-Konzerns bleiben nach Steuern zum Beispiel nur 1,85 Prozent. Von der Dividende geht neben der deutschen Abgeltungsteuer die Schweizer Quellensteuer ab. Die ausländische Steuer lässt sich zurückholen. Dann steigt die Nestlé-Rendite auf 2,54 Prozent.
700 Millionen Euro verschenkt
Im Ausland werden Anlegern aus Deutschland bis zu 35 Prozent Quellensteuer abgezogen. Ein Teil lässt sich mit der Abgeltungsteuer verrechnen, wenn welche fällig ist. Den Rest erstattet das Ausland auf Antrag.
Viele Aktionäre holen sich die Quellensteuer im Ausland aber nicht zurück. Fast 700 Millionen Euro haben Deutsche laut Studie des Londoner Finanzdienstleisters Goal Group weltweit für 2010 verschenkt.
Wie Anleger am besten vorgehen, hängt vom Land ab. Aus der Schweiz können sie die Quellensteuer recht leicht selbst zurückholen, Staaten wie die Niederlande machen es ihnen noch einfacher, weil nur die Verrechnung in Deutschland nötig ist. Auch die USA und Frankreich bieten gute Lösungen. Gar keine Quellensteuer nehmen Länder wie Großbritannien, Irland und Singapur.
Tipp: Vordrucke und Adressen hat die Depotbank oder das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de, „Steuern international“, „Ausländische Antragsformulare“).
Leichtes Spiel in der Schweiz

Die Schweiz nimmt 35 Prozent Steuer und erstattet 20 Prozent auf Antrag. Der Rest wird in Deutschland verrechnet.
Tipp: Für die Erstattung in der Schweiz brauchen Sie als Beleg über die Quellensteuer von Ihrer Depotbank einen „Tax Voucher“. Den schicken Sie samt Antrag an Ihr Finanzamt, damit es bestätigt, dass Sie in Deutschland als Steuerzahler registriert sind. Kommen die Papiere zurück, leiten Sie diese an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, CH-3003 Bern. Oft dauert es ein paar Monate, bis Sie das Geld haben.
Gute Lösung in den USA

Den Antrag in den USA können Anleger sich ganz sparen, wenn sie ihre US-Aktien bei einer der vielen Banken in Deutschland kaufen, die den Status „Qualified Intermediary“ haben. Dann gehen von ihren Dividenden nur 15 Prozent Quellensteuer ab. Genauso viel lässt sich mit der Abgeltungsteuer in Deutschland verrechnen.
Ohne Status „Qualified Intermediary“ nimmt Amerika für Dividenden 30 Prozent Quellensteuer. 15 Prozent lassen sich von der Abgeltungsteuer abziehen. Die anderen 15 Prozent erstattet die US-Steuerbehörde. Dafür ist aber eine Steuererklärung nötig.
Tipp: Die zuständige US-Steuerbehörde finden Sie im Internet (www.irs.ustreas.gov).
Günstig wie die Niederlande
Die Niederlande, China und Russland halten sich unabhängig von der Depotbank bei der Quellensteuer zurück. Sie nehmen immer nur so viel, wie sich in Deutschland mit der Abgeltungsteuer verrechnen lässt.
Chance in Ländern wie Frankreich

Frankreich, Italien und Schweden stellen wie die USA eine Bedingung, ehe sie die Quellensteuer reduzieren. Deutsche Anleger müssen sich vor der ersten Dividendengutschrift als Investor registrieren lassen. Das ist aufwendig und kostet meist auch Gebühren, erspart aber später den Antrag im Ausland.
Tipp: Fragen Sie Ihre Depotbank. Geht es um Italien oder Frankreich, kommen Sie auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn weiter.
Ohne Status als Investor beträgt die Quellensteuer in Italien 20 Prozent. In Schweden und Frankreich sind es 30 Prozent. 15 Prozent lassen sich von der Abgeltungsteuer in Deutschland abziehen. Den Rest müssen Aktionäre sich im Ausland zurückholen. Frankreich erstattet zum Beispiel 15 Prozent, wenn der Antrag innerhalb von vier Jahren eingeht.
Die Erstattung ist aber nicht in Eigenregie möglich. Die Depotbank muss den Antrag über den Dienstleister Clearstream weitergeben. Das kostet Geld. Die Targobank nimmt für einen Antrag in Frankreich zum Beispiel 117,10 Euro.
Gebühren und Spesen der Banken
In den meisten anderen Ländern können Deutsche wählen, ob sie die Quellensteuer selbst zurückholen wollen oder die Depotbank damit beauftragen. Manchmal ist der Service mit der Depotgebühr abgegolten, manchmal nicht:
- Die Comdirect Bank nimmt zum Beispiel für jede Erstattung 20 Euro plus Spesen.
- Bei der ING Diba sind allein für den Stempel auf dem ausgefüllten Erstattungsantrag 50 Euro je Dividendengutschrift fällig. Dazu kommen zirka 35 Euro Gebühr je Antrag für den Datenleister Clearstream.
- Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz bietet ihre Dienste an, aber nur für Mitglieder. Sie zahlen dafür 70 Euro je Erstattungsantrag und Land (www.dsw-info.de).
Tipp: Prüfen Sie, wie viel Dividende bleibt, wenn Sie Dienstleister bezahlen. Wählen Sie als Depotbank möglichst Banken, die wenig oder gar kein Geld nehmen.
Steuern in Deutschland
Und dann ist da noch der Fiskus in Deutschland. Für Dividenden sind 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Im Gegenzug dürfen Aktionäre die Quellensteuer, für die sie im Ausland keine Erstattung erhalten können, auf ihre Abgeltungsteuer anrechnen lassen. Da die Schweizer zum Beispiel von ihren 35 Prozent Quellensteuer auf Antrag nur 20 Prozent erstatten, bleiben 15 Prozent zum Verrechnen in Deutschland.
Verwaltet eine deutsche Bank die Aktien, übernimmt sie in der Regel das Verrechnen. Andernfalls können Anleger die Ermäßigung über die Steuererklärung beantragen. Ein Erstattungsantrag im Ausland ist keine Voraussetzung für die Ermäßigung in Deutschland.