Auslands­adoption Zahlen fürs Heim nach gescheiterter Adoption

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Ein Paar muss die Heim­kosten für ein Kind aus dem Ausland zahlen, das es adoptieren wollte, wozu es dann aber nicht kam. Das hat das Ober­landes­gericht (OLG) Köln entschieden (Az. 7 U 151/18). Die beiden hatten sich beim Landes­jugend­amt um eine Auslands­adoption beworben. Das schlug ein Kind aus Thai­land vor. Das Paar flog hin, lernte das Kind kennen, über­nahm zunächst eine Pflegschaft und brachte es mit. Wegen psychischer Störungen des Kindes sahen sie sich später über­fordert. Das Jugend­amt brachte das Kind in einem Heim unter. Das Paar sollte dafür zahlen und zog vor Gericht. Das Landes­jugend­amt habe pflicht­widrig ein psychisch gestörtes Kind vorgeschlagen. Das OLG urteilte, eine Amts­pflicht­verletzung sei nicht ersicht­lich. Das Paar hätte die Probleme erkennen können.

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sabineneun2020 am 13.12.2019 um 09:45 Uhr
Adoption

Hallo, kontaktiere *, wenn du an Kinderadoption interessiert bist. Mein Mann und ich haben von hier aus privat adoptiert. Vielen Dank
Sabine

* vom Moderator gelöscht (Bitte keine fremden Mailadressen veröffentlichen)