
Der Flieger steht – und fliegt nicht wie geplant. In so einem Fall haben Kunden klare Rechte.
Die Rechtslage ist eindeutig: Fluggesellschaften müssen Kunden den Preis für ausgefallene Flüge erstatten. Mit einem Gutschein muss sich in so einem Fall niemand zufriedengeben. Zuständig ist die Fluggesellschaft, die das Ticket ausgestellt hat, auch wenn Kunden den Flug über ein Portal wie Fluege.de gebucht haben.
Sie benötigen:
- Internetzugang und E-Mail-Konto
- Eventuell auch: Papier, Umschlag und Porto
Schritt 1: Kontakt ermitteln
Ermitteln Sie E-Mail-Adresse oder Internetseite, über die Ihre Fluggesellschaft Erstattungsforderungen entgegennimmt.
Schritt 2: Flugpreiserstattung einfordern
Schreiben Sie über die E-Mail-Adresse oder Internetseite an das Unternehmen: Ich fordere Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Nennen Sie Ihren Namen und gegebenfalls den von Mitreisenden, außerdem Flugdatum, Flugnummer, Startflughafen und -zeit, Zielflughafen, Buchungsnummer, sowie Iban und Bic des Kontos, auf welches das Geld überwiesen werden soll. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Kündigen Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) an, wenn das Geld nicht pünktlich kommt (zum Special Schlichtungsstellen).
Schritt 3: Wenn nötig nachfassen
Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf. Wiederholen Sie die Forderung per Einschreiben mit Rückschein, wenn Sie nach einer Woche keine Bestätigung haben.
Schritt 4: Beschwerdewege nutzen
Beschweren Sie sich beim Schlichter, wenn die Erstattung ausbleibt. Die meisten Fluggesellschaften, darunter Lufthansa und Töchter, Easyjet und Ryanair sind Mitglieder der Schlichtungsstelle Söp (soep-online.de). Für andere Anbieter ist das Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de) zuständig. Bei beiden stehen gut bedienbare Onlineformulare bereit.
Schritt 5: Anwalt beauftragen
Führt auch die Schlichtung nicht zum Erfolg, bleibt noch, einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder nach einem Fluggastrechte-Portal zu schauen, das Ihre Forderung durchsetzt. Wie diese funktionieren, erklären wir in unserem Test Fluggastrechte. Dort geht von der Erstattung eine Provision ab. Bei Rechtsanwälten erhalten Sie den ganzen Ticketpreis zurück, müssen aber oft einen Vorschuss aufs Honorar zahlen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Das Geld muss Ihnen die Fluggesellschaft am Ende erstatten.
Tipp: Viele weitere Informationen und Hilfen rund ums Reisen insbesondere in Coronazeiten bietet das große FAQ Corona und Reisen.