Ausgaben für Versicherung und Vorsorge

Versicherungen, die Sie sonst noch absetzen können

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Diese Versicherungen sind als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ absetzbar.

Versicherung

Hinweise

Arbeitslosenversicherung

Der gesetzliche Arbeitnehmeranteil laut Lohnsteuerbescheinigung kommt in Zeile 44, freiwillige Beiträge laut Vertrag in Zeile 46.

Ausbildungsversicherung

Zeile 49, aber nur wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde (weitere Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung).

Auslandsreise-Krankenversicherung

Zeile 35.

Aussteuerversicherung

Zeile 49, aber nur wenn der Vertrag bis Ende 2004 abgeschlossen wurde (weitere Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung).

Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

Nur eigenständige Versicherungen in Zeile 47. Policen, die im Rahmen von anderen Versicherungen, etwa als Zusatz zu einer Lebensversicherung, abgeschlossen wurden, sind nur begünstigt, wenn auch der Rahmenvertrag begünstigt ist (Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung).

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen aller Art, zum Beispiel Kfz-, Privat-, Tierhalter-, Gebäudehaftpflicht in Zeile 48.

Krankenhaustagegeld

Zeile 35.

Krankentagegeldversicherung

Zeile 35.

Krankenversicherung

Arbeitnehmerbeiträge zur Basisversorgung gehören in der Regel in Zeile 12 oder 31. In Zeile 45 nur, wenn der Versicherte widersprochen hat, dass der Krankenversicherer dem Finanzamt die Daten elektronisch übermittelt.

Kapitallebensversicherung

Zeile 49. Bedingungen: Abschluss vor 2005, laufende Beitragszahlung (kein Einmalbeitrag), mindestens 12 Jahre Laufzeit, Todesfallschutz mindestens 60 Prozent. Nur 88 Prozent der Beiträge werden anerkannt, dennoch den gesamten Beitrag eintragen. Fondsgebundene Versicherungen sind nicht begünstigt.

Pflegeversicherung

Arbeitnehmerbeiträge gehören in der Regel in Zeile 15 oder 32. In Zeile 45 gehen sie nur, wenn der Datenübermittlung widersprochen wurde. Private Pflegeversicherungen Zeile 36.

Rentenversicherung

Zeile 49 für private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht – Bedingungen siehe Kapitallebensversicherung. Sie gelten auch für private Rentenpolicen ohne Kapitalwahlrecht, solche Beiträge aber in Zeile 50.

Risikolebensversicherung

Zeile 48.

Unfallversicherung

Zeile 48, auch Kfz-Insassenunfall. Verträge mit garantierter Prämienrückzahlung werden wie Kapitallebensversicherungen behandelt und gehören in Zeile 49, wenn die dort genannten Bedingungen erfüllt sind.

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