Steuerzahler können jetzt mehr Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen als früher. Hier Tipps zum Ausfüllen der „Anlage Vorsorgeaufwand“.
Großzügig ist das Finanzamt selten. Doch für das Jahr 2010 erkennt es bei den Ausgaben zu Krankenkasse, Pflege-, Arbeitslosen- und privaten Versicherungen mehr an als bisher. Es lohnt sich, die Anlage Vorsorgeaufwand genau auszufüllen. Sie unterscheidet zwei Bereiche:
Beiträge zur Altersvorsorge. Das sind vor allem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ähnliche, etwa berufliche Versorgungswerke oder Rürup-Rente. Sie kommen in die Zeilen 4 bis 10. Steuerzahler können die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, die sie vom Arbeitgeber bekommen, sowie aus den Bescheinigungen der Versorgungswerke und Rürup-Anbieter. Riester-Sparen wird hier nicht eingetragen, es gehört in Anlage AV.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen. Das sind Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherungen (siehe „Versicherungen, die Sie sonst noch absetzen können“). Sie gehören in die Zeilen 12 bis 50. Auch sie sind zweigeteilt. Im ersten Teil geht es um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sie sind jetzt komplett absetzbar — allerdings gilt das nur für den üblichen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, nicht für Zusatzbeiträge zum Beispiel für Einbettzimmer oder Chefarzt. Die gezahlten Beiträge kürzt das Finanzamt aber pauschal um 4 Prozent als Ausgleich für den Krankengeldanteil, der nicht absetzbar ist.
Gesetzlich Versicherte, die eine private Zusatzversicherung haben, etwa eine Auslandsreise-Krankenversicherung oder eine stationäre Zusatzversicherung, tragen die Kosten dafür in die Zeile 35 ein. Die Zeilen 38 bis 43 sind neu und erfreulich. Hierher gehört die Kranken- und Pflegeversicherung, die Eltern für ihre erwachsenen Kinder zahlen oder Lebenspartner für ihre eingetragenen Partner.
Im zweiten Teil geht es um die „weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ (Zeile 44 bis 50), zum Beispiel Haftpflichtversicherungen. Was das Finanzamt als Vorsorge gelten lässt, steht in „Versicherungen, die Sie sonst noch absetzen können“. Nicht dazu gehören reine Sachversicherungen wie Hausrat, Kfz-Kasko oder Rechtsschutz. Ansonsten sind auch diese Vorsorgeausgaben abzugsfähig, wirken sich aber nur steuersenkend aus, wenn die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung 1 900 Euro beziehungsweise 2 800 Euro nicht überschreiten. Für jeden, der steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhält, sind sonstige Vorsorgeausgaben bis 1 900 Euro pro Person abzugsfähig. Das gilt für Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner. Bei Selbstständigen, nicht familienversicherten Hausfrauen und -männern sowie allen, denen kein steuerfreier Zuschuss zusteht, sind es 2 800 Euro.
Beispiel: Ein alleinstehender kinderloser Arbeitnehmer mit 30 000 Euro Jahresbruttoverdienst zahlt im Jahr 2 460 Euro für die Krankenversicherung (8,2 Prozent) und rund 368 Euro für die Pflegeversicherung (1,225 Prozent). Nach Kürzung um 4 Prozent bleiben bei ihm 2 730 Euro absetzbar. Doch damit liegt er über der Grenze von 1 900 Euro. Eine zusätzliche Privathaftpflichtversicherung kann er daher nicht absetzen.
So wie dem Mann im Beispiel geht es den meisten Arbeitnehmern: Es lohnt sich nicht, die sonstigen Vorsorgeausgaben einzutragen, denn Alleinstehende überschreiten schon ab 21 000 Euro Jahresbruttoverdienst die 1 900-Euro-Grenze.
Rentner haben Spielraum
Viele Rentner dagegen haben jetzt Spielraum für private Policen. Wer auf eine Durchschnittsrente von rund 12 000 Euro im Jahr kommt und keine weiteren versicherungspflichtigen Einkünfte hat, zahlt rund 1 250 Euro Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung (maximal 10,4 Prozent). Da bleiben 650 Euro Luft. Die Grenze liegt für einen kinderlosen Rentner bei 18 269 Euro Bruttorente, wenn er keine weiteren Einkünfte hat, die der Pflege- und Krankenversicherung unterliegen.
Günstigerprüfung für alle
Für alle Steuerzahler gilt: Das Finanzamt prüft, ob die Regelung, die vor 2005 galt, günstiger ist als die aktuelle. Die Günstigerprüfung läuft von 2005 bis 2019. Bis 2010 waren jährlich bis 5 069 Euro absetzbar, 2011 sind es 4 700 Euro, ab 2012 sinkt der Betrag pro Jahr um 300 Euro, ab 2020 entfällt die Prüfung. Für Ehepaare verdoppeln sich die Beträge, für 2010 also 10 138 Euro. So hat der Rentner mit 18 269 Euro Bruttorente im Beispiel oben 2011 doch Luft für weitere Vorsorge: etwa 2 800 Euro.
Tipp: Schreiben Sie alle abzugsfähigen Versicherungen ins Formular. Nur so können Sie alte und neue Abzugsmöglichkeiten in der Günstigerprüfung nutzen.
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer tragen in Zeile 12 bis 17 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge komplett ein. Die 4 Prozent fürs Krankengeld zieht das Finanzamt ab. Der Krankenversicherungsbeitrag steht unter Nummer 25 auf der Steuerbescheinigung des Arbeitgebers. Er kommt in Zeile 12. Zusatzbeiträge für die Krankenkasse gehören in Zeile 13, Pflegeversicherungsbeiträge in Zeile 15. Wenn Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet wurden, sind diese Werte in Zeile 16 und 17 einzutragen.
Für gesetzlich versicherte Rentner
Der Krankenversicherungsbeitrag steht in der Rentenanpassungsmitteilung Er gehört in Zeile 18, Zusatzbeiträge zur Kasse in Zeile 19, die Pflegeversicherung in Zeile 21, Erstattungen der Kasse in 22 und 23, Zuschüsse der Rentenversicherung in Zeile 24. In Zeile 20 kommen Beitragsanteile, mit denen zum Beispiel freiwillig versicherte Rentner mit Zusatzeinkünften Ansprüche auf Krankengeld erworben haben.
Für privat Krankenversicherte
Die Basiskrankenabsicherung notieren privat Krankenversicherte in Zeile 31, die Pflegebeiträge in Zeile 32, vom Versicherer erstattete Beiträge in die 33, Zuschüsse des Arbeitgebers in Zeile 34, Beiträge für Wahlleistungen wie Chefarzt oder Zusatzversicherung in Zeile 35, zusätzliche Pflegepolicen in Zeile 36, in Zeile 44 bis 50 Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen.
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- Viele Angaben liegen den Finanzämtern elektronisch vor – als sogenannte E-Daten. Sie können fehlerhaft sein. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, besser genau prüfen.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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Es werden vom Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengefasst. Davon werden dann 70% errechnet. Dann werden aber die Arbeitgeberaufwendungen in voller Höhe wieder abgezogen. Da wäre mir lieber, der Arbeitgeberanteil bliebe unangetastet. So habe ich weniger, als in den vergangenen Jahren.