Ausbildungs­kosten

Ausbildungs­kosten abrechnen

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Für diese Posten erkennt das Finanz­amt Werbungs­kosten oder Sonder­ausgaben an. Für Studenten und Auszubildende in Voll­zeit gab es 2014 einige Änderungen.

Posten

Abrechnung

Arbeits­mittel wie Laptops, Bücher­regale, Schreibtische, Fach­literatur und Büromaterial.

Kosten für Arbeits­mittel, die mit Mehr­wert­steuer maximal 487,90 Euro gekostet haben, erkennt das Finanz­amt sofort an. Teurere Teile werden über die Nutzungs­dauer abge­schrieben (Laptops zum Beispiel über 3 Jahre, Büromöbel über 13 Jahre). Zusätzlich zählen Ausgaben für Telefon, Internet und Kopien.

Arbeits­zimmer daheim

Posten wie Miet-, Betriebs- und Reno­vierungs­kosten werden bis 1 250 Euro im Jahr berück­sichtigt, wenn es keinen anderen Arbeits­platz gibt. Ist das Zimmer Mittel­punkt der gesamten Tätig­keit, zählen die Kosten unbe­grenzt.

Auslands­semester

Für einzelne Auslands­semester sollten alle Reise­kosten wie Tickets für Flug, Schiff oder Bahn angegeben werden. Für Pkw-Fahrten pauschal 30 Cent je Kilo­meter, außerdem Über­nachtungs­kosten. In den ersten drei Monaten1 Verpflegungs­pauschalen, für Paris sind es 2014 zum Beispiel 58 Euro pro Tag (Schreiben des Bundes­finanz­ministeriums, BStBl 2013 Teil I S. 1 467). Noch ist unklar, ob 2014 alle Posten zählen.

Fahrten zu Lern­gemeinschaften

Jeder Kilo­meter, den jemand zwischen Wohnung und Lern­gemeinschaft mit dem eigenen Pkw fährt, zählt mit 30 Cent oder dem persönlichen Kilo­meter­satz. Für Fahrten mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln sind Ticket­kosten absetz­bar. Dazu je nach Abwesenheit die Verpflegungs­pauschalen (siehe unten).

Fahrten zwischen Wohnung und Bildungs­stätte

  • Seit 2014 zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zur Bildungs­stätte mit pauschal 30 Cent je Kilo­meter. Alternativ werden die Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel anerkannt.
  • Bis 2013 gilt die Pauschale von 30 Cent oder der persönliche Kilo­meter­satz für jeden mit dem Pkw gefahrenen Kilo­meter. Für Fahrten mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln werden die Ticket­kosten anerkannt. Dazu können in den ersten drei Monaten1  die Verpflegungs­pauschalen unten in der Tabelle kommen.

Gebühren, Honorare

Kosten für Studien­gänge an öffent­lichen und privaten Hoch­schulen, Vorträge, Repetitorien, Prüfungen, Nach­hilfe, Biblio­theken, Abschluss­arbeiten, Studien­platz­bewerbungen und zum Erlangen von Zulassungs­voraus­setzungen.

Kredite für die Ausbildung

Zinsen und Gebühren für Kredite im Jahr der Zahlung.

Rechts­streit

Anwalts- und Prozess­kosten bei Streit um die Studien­zulassung.

Verpflegungs­pauschalen

Verpflegungs­pauschalen können Auszubildende in bestimmten Situationen bei längerer Abwesenheit von der Wohnung in den ersten drei Monaten1 bean­spruchen:

  • Seit 2014 kommen die Pauschalen für Fahrten zu Lern­gemeinschaften und bei doppelter Haus­halts­führung infrage. Sie betragen bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit am Tag 12 Euro und bei 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro.
  • Bis 2013 gibt es die Pauschalen für Fahrten zur Bildungs­stätte schon,wenn Auszubildende ihren Lebens­mittel­punkt in einer Wohnung daheim haben. 6 Euro gibt es ab 8 Stunden Abwesenheit, 12 Euro ab 14 Stunden und 24 Euro bei 24 Stunden.

Wohnung am Heimat­ort, doppelter Haushalt

  • Seit 2014 dürfen Auszubildende bis 1 000 Euro im Monat für doppelte Haus­halts­führung abrechnen, wenn sie am Ausbildungs­ort wohnen, aber den Lebens­mittel­punkt am Heimat­ort in eigenem Haushalt haben, dessen Kosten sie mitbestreiten. Es zählen Posten wie Miete am Ausbildungs­ort, Heim­fahrten und die ersten drei Monate1 Verpflegungs­pauschalen.
  • Bis 2013 sind solche Posten schon absetz­bar, wenn der Lebens­mittel­punkt ohne finanzielle Beteiligung in einer Wohnung am Heimat­ort liegt, etwa in der Wohnung der Eltern.
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Die Frist beginnt nach einer Unter­brechung von mindestens vier Wochen neu.
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