Ausbildungs­kosten

Unser Rat

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  • Steuererklärung. Machen Sie als Student oder Auszubildender freiwil­lig eine Steuererklärung für Ihre erste Ausbildung, wenn Sie kein Arbeits­verhältnis und kein Einkommen haben. Geben Sie alle Kosten als Werbungs­kosten an. Lassen Sie Verluste fest­stellen und rechnen Sie bis 2011 zurück ab, wenn Sie schon länger in Ausbildung sind und bisher keine Steuererklärung gemacht haben.
  • Bescheid. Erkennt das Finanz­amt Ihre Ausbildungs­kosten nur als Sonder­ausgaben an, legen Sie binnen eines Monats Einspruch ein. Gehen Sie genauso vor, wenn es keine Verluste fest­stellen will. Beantragen Sie außerdem, dass bestands­kräftige Einkommensteuer­bescheide geändert werden, wenn Sie Ausbildungs­kosten nach­reichen können.
  • Verträge. Schließen Sie Wohnungs-, Kredit- und andere Verträge selbst ab, wenn sie Ausbildungs­kosten wie Zinsen und Mietzah­lungen absetzen wollen. Verwandte dürfen Ihnen das Geld gerne zur Verfügung stellen.
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Profilbild Stiftung_Warentest am 25.03.2015 um 13:51 Uhr
Vater + Tochter

@Feldrain: Dies ist nicht der Ort einer individuellen Beratung. Uns ist nicht bekannt, dass die Rechtsprechung hierin einen Steuerbetrug sieht. (maa)

Lesowi am 22.03.2015 um 20:19 Uhr
Schulkosten etc ...

Wie verhält es sich, wenn die Schulkosten für einen staatliche Schule schon in der Steuererklärung der Eltern angegeben wurden. Dort werden diese ja nur zu 50% angerechnet ... Ist der Restbetrag oder gar der gesamte als Ausbildungskosten in der Steuererklärung des Auszubildenend noch absetzbar. Wie genau ist hier der Sachverhalt?? Wohnungskosten, Fahrtkosten etc wurden bisher nicht geltend gemacht "sozusagen ein Privatstipendium" wurden bisher nicht in der elterlichen Steuererklärung geltend gemacht, ist ja aber anscheinend auch möglich, wie ich in einem Vorbeitrag gelesen habe... Welche Vorgehensweise empfehlen Sie ?
Danke

feldrain am 16.03.2015 um 07:21 Uhr
Nachfrage

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine kleine Nachfrage noch:
Die Kosten für das Zimmer wurden aber schon von uns als Eltern bei unserer Steuererklärung geltend gemacht und vom Finanzamt auch anerkannt (Kind über 25 Jahre alt und deswegen konnten wir das Stipendium, was wir unserer Tochter gezahlt haben steuerlich geltend machen, dies haben wir jeweils genau aufgeschlüsselt in Unterkunftkosten, Krankenkassenbeitrag, Lebensunterhalt e.c).
Würden die Kosten für das Zimmer, wenn diese nun von unserer Tochter auch noch in ihrer eigenen Steuererklärung geletend gemacht wird, dann nicht doppelt geltend gemacht und wäre dies dann nicht ev. sogar Steuerbetrug ?

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.03.2015 um 12:09 Uhr
Vater + Tochter

@Feldrain: Wenn der Mietvertrag von der Tochter abgeschlossen wurde und Sie als Eltern lediglich das Geld überweisen haben, handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg. In diesem Fall ist der Werbungskostenabzug für die Tochter möglich – vorausgesetzt, die Mietkosten sind dem Grunde nach Werbungskosten bei Ihrer Tochter. (maa)

feldrain am 10.03.2015 um 20:49 Uhr
Geld für Zimmer- schon von Eltern geltend gemacht

vielen Dank zunächst, dass Sie darauf aufmerksam gemachen, dass Studenten eine Steuererklärung jetzt auch nachträglich machen sollten, wegen der ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung.

Könnten Sie uns hierzu eine Frage beantworten ?

Wir haben unserer Tochter monatlich 680 Euro Stippendium gezahlt, dieses haben wir genau aufgeschlüsselt mit den darauf entfallenden Wohnkosten in unserer Steuererklärung angegeben und dieses von uns gezahltest Stipendium wurde bei uns auch steuerlich berücksichtigt.

Kann unsere Tochter jetzt trotzdem dies (also die Kosten für ihr Zimmer) in ihrer eigenen Steuererklärung, die sie empfehlen rückwirkend noch zu machen, angeben ?
Sie arbeitet schon und könnte dadurch ggf. auch in den Genuß von einer größeren Summe Geld durch die steuerliche Berücksichtigung ihrer Kosten während des Studium ( Kosten für das Zimmer während des Studiums, was ja Arbeitsraum und Wohnraum zugleich war) kommen.