Der Verfassungsstreit um Ausbildungskosten bietet auch die Chance, bestandskräftige Steuerbescheide ändern zu lassen.
- Änderungsantrag. Haben Sie eine Steuererklärung gemacht, aber Ihre Ausbildungskosten nicht angegeben – weil Sie dachten, dass sich die Beträge als Sonderausgaben nicht auswirken würden? Dann haben Sie die Chance, gegen bestandskräftige Einkommensteuerbescheide Einspruch zu erheben; selbst wenn die Einspruchsfrist von einem Monat verstrichen ist. Sie sollten einen Änderungsantrag wegen neuer Tatsachen stellen – wie im Musterbrief Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide.
- Neue Tatsachen. Führen Sie Ihre Kosten, Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium als neue Tatsachen an. Dazu legen Sie eine Liste mit allen Ausgaben, die Sie aufgrund des Verfassungsstreits jetzt als Werbungskosten abrechnen wollen. Das Finanzamt wird Ihre Steuerbescheide daraufhin möglicherweise ändern.
- Kein grobes Verschulden. Eine Änderung wegen neuer Tatsachen ist möglich, wenn Steuerzahler kein grobes Verschulden daran trifft, dass dem Finanzamt Ausbildungskosten jetzt erst bekannt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gemacht haben, und sollte auch im Antrag stehen.
- Bundesfinanzhof. Angeben sollten Sie außerdem, dass allein schon deshalb kein grobes Verschulden vorliegt, weil auch der Bundesfinanzhof in München – wegen der seit Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten bei den Ausbildungskosten – von einer unklaren und verworrenen Rechtslage spricht (Az. VIII R 22/12).
- Vergangene Jahre. Den Änderungsantrag wegen neuer Tatsachen können Sie noch für mehrere Jahre im Nachhinein machen. Bis ins Jahr 2011 dürfen Sie ihn stellen, wenn die Steuererklärung freiwillig war. Mussten Sie eine machen, können Sie auf jeden Fall auch das Jahr 2010 noch ändern lassen, wenn die Steuererklärung 2011 abgegeben wurde. Lehnt das Finanzamt Ihren Antrag ab, legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein. Kommen Sie damit nicht durch, können Sie sich allerdings nur noch beim Finanzgericht wehren.
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
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@Feldrain: Dies ist nicht der Ort einer individuellen Beratung. Uns ist nicht bekannt, dass die Rechtsprechung hierin einen Steuerbetrug sieht. (maa)
Wie verhält es sich, wenn die Schulkosten für einen staatliche Schule schon in der Steuererklärung der Eltern angegeben wurden. Dort werden diese ja nur zu 50% angerechnet ... Ist der Restbetrag oder gar der gesamte als Ausbildungskosten in der Steuererklärung des Auszubildenend noch absetzbar. Wie genau ist hier der Sachverhalt?? Wohnungskosten, Fahrtkosten etc wurden bisher nicht geltend gemacht "sozusagen ein Privatstipendium" wurden bisher nicht in der elterlichen Steuererklärung geltend gemacht, ist ja aber anscheinend auch möglich, wie ich in einem Vorbeitrag gelesen habe... Welche Vorgehensweise empfehlen Sie ?
Danke
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine kleine Nachfrage noch:
Die Kosten für das Zimmer wurden aber schon von uns als Eltern bei unserer Steuererklärung geltend gemacht und vom Finanzamt auch anerkannt (Kind über 25 Jahre alt und deswegen konnten wir das Stipendium, was wir unserer Tochter gezahlt haben steuerlich geltend machen, dies haben wir jeweils genau aufgeschlüsselt in Unterkunftkosten, Krankenkassenbeitrag, Lebensunterhalt e.c).
Würden die Kosten für das Zimmer, wenn diese nun von unserer Tochter auch noch in ihrer eigenen Steuererklärung geletend gemacht wird, dann nicht doppelt geltend gemacht und wäre dies dann nicht ev. sogar Steuerbetrug ?
@Feldrain: Wenn der Mietvertrag von der Tochter abgeschlossen wurde und Sie als Eltern lediglich das Geld überweisen haben, handelt es sich um einen abgekürzten Zahlungsweg. In diesem Fall ist der Werbungskostenabzug für die Tochter möglich – vorausgesetzt, die Mietkosten sind dem Grunde nach Werbungskosten bei Ihrer Tochter. (maa)
vielen Dank zunächst, dass Sie darauf aufmerksam gemachen, dass Studenten eine Steuererklärung jetzt auch nachträglich machen sollten, wegen der ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung.
Könnten Sie uns hierzu eine Frage beantworten ?
Wir haben unserer Tochter monatlich 680 Euro Stippendium gezahlt, dieses haben wir genau aufgeschlüsselt mit den darauf entfallenden Wohnkosten in unserer Steuererklärung angegeben und dieses von uns gezahltest Stipendium wurde bei uns auch steuerlich berücksichtigt.
Kann unsere Tochter jetzt trotzdem dies (also die Kosten für ihr Zimmer) in ihrer eigenen Steuererklärung, die sie empfehlen rückwirkend noch zu machen, angeben ?
Sie arbeitet schon und könnte dadurch ggf. auch in den Genuß von einer größeren Summe Geld durch die steuerliche Berücksichtigung ihrer Kosten während des Studium ( Kosten für das Zimmer während des Studiums, was ja Arbeitsraum und Wohnraum zugleich war) kommen.