Bafög gibts nur für eine Berufsausbildung. Wer sich anschließend für einen anderen Beruf ausbilden lassen will, wird nicht mehr gefördert. Das gilt auch für eine im Ausland absolvierte Berufsausbildung – aber nur, wenn sie in Deutschland anerkannt wird oder wenn der Student die Wahl hatte, sich auch in Deutschland ausbilden zu lassen. So hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis entschieden (Az. 2 A 295/18). Geklagt hatte ein inzwischen 34-jähriger Mann aus der Ukraine, der dort Deutsch und Englisch studiert hatte und als Lehrer arbeiten durfte. Er heiratete später eine Deutsche und zog ins Saarland. Dort erkannten die Behörden seine Lehrerausbildung nicht an. Er wollte deshalb eine neue Ausbildung beginnen. Das Bafög-Amt lehnte ab: Der Studienabschluss in der Ukraine entspreche hier einem Bachelor. Das ist zu formal gesehen, urteilten die Oberverwaltungsrichter. Entscheidend sei, dass der Mann in Deutschland trotz seines Diploms aus der Ukraine nicht als Lehrer arbeiten dürfe.
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