In vielen Fällen erhalten Eltern für Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld. Der eigene Verdienst der Kinder spielt keine Rolle. Auch auf die Frage, ob sie verheiratet sind oder nicht, kommt es neuerdings nicht mehr an.
Kinder 18 bis 21 Jahre |
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Ohne Beschäftigung |
Kinder sind bei der Bundesagentur für Arbeit oder in einem EU/EWR-Staat als arbeitssuchend registriert oder beantragen ARGE-Leistungen. |
Kinder 18 bis 25 Jahre |
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Schule, Studium, Berufsausbildung |
Kinder
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Übergangszeit |
Kinder machen bis vier Monate Pause zwischen Ausbildung und Freiwilligendienst oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. |
Freiwilligendienste |
Kinder absolvieren einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwilligendienst, Freiwilligendienst aller Generationen. |
Ohne Ausbildungsplatz |
Kinder bemühen sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz, zum Beispiel mit Bewerbungen, Bewerbungsgesprächen (Nachweise vorlegen). |
Kinder über 25 Jahre |
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Körperlich, geistig, seelisch Behinderte |
Kinder, die schon vor dem 25. Lebensjahr behindert waren. |
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