Ausbildung und Studium

Wann es Kinder­geld für voll­jährige Kinder gibt

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In vielen Fällen erhalten Eltern für Kinder über das 18. Lebens­jahr hinaus Kinder­geld. Der eigene Verdienst der Kinder spielt keine Rolle. Auch auf die Frage, ob sie verheiratet sind oder nicht, kommt es neuerdings nicht mehr an.

Kinder 18 bis 21 Jahre

Ohne Beschäftigung

Kinder sind bei der Bundes­agentur für Arbeit oder in einem EU/EWR-Staat als arbeits­suchend registriert oder beantragen ARGE-Leistungen.

Kinder 18 bis 25 Jahre

Schule, Studium, Berufs­ausbildung

Kinder

  • besuchen allgemein­bildende Schulen, Berufs-, Fach­hoch­schulen, Universitäten, Weiterbildungs­kollegs, Abend­gymnasien,
  • absol­vieren Abiturfern­lehr­gänge, Praktika, Trainee-Programme, Referendariate, Auslands­auf­enthalte mit College­besuch oder Au-pair-Tätig­keiten mit mindestens zehn Wochen­stunden Sprach­lehr­gang,
  • machen eine Zweit­ausbildung, ein Zweitstudium oder promovieren und arbeiten nebenbei maximal zwanzig Stunden pro Woche oder nur in einem Minijob,
  • lassen sich im Studium beur­lauben, machen in der Zeit aber ein Praktikum oder Prüfungen oder arbeiten als wissenschaftliche Hilfs­kraft.

Über­gangs­zeit

Kinder machen bis vier Monate Pause zwischen Ausbildung und Freiwil­ligen­dienst oder zwischen zwei Ausbildungs­abschnitten.

Freiwil­ligen­dienste

Kinder absol­vieren einen Bundes­freiwil­ligen­dienst, ein freiwil­liges soziales Jahr, ein freiwil­liges ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwil­ligen­dienst, Freiwil­ligen­dienst aller Generationen.

Ohne Ausbildungs­platz

Kinder bemühen sich ernst­haft um einen Ausbildungs­platz, zum Beispiel mit Bewerbungen, Bewerbungs­gesprächen (Nach­weise vorlegen).

Kinder über 25 Jahre

Körperlich, geistig, seelisch Behinderte

Kinder, die schon vor dem 25. Lebens­jahr behindert waren.

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