
Eltern erhalten auch für verheiratete Studenten Kindergeld. Seit 2012 spielt das eigene Einkommen volljähriger Kinder keine Rolle mehr für die Frage, ob ihre Eltern Kindergeld erhalten. Trotzdem musste erst der Bundesfinanzhof klarstellen, dass nicht nur die Einkünfte des Kindes, sondern auch die des Ehepartners für den Anspruch auf Kindergeld unerheblich sind. Die Experten von Finanztest erklären, wie Familien auch rückwirkend vom Urteil profitieren und erklären grundlegend, wann Eltern erwachsener Kinder Kindergeldansprüche haben.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Für die junge Familie D. aus Aachen kam die erfreuliche Nachricht kurz vor Deliahs Niederkunft. Die Familienkasse teilte Deliahs Mutter mit, dass sie doch weiter Kindergeld für Deliah erhalte und dass das Geld auch rückwirkend für zehn Monate gezahlt werde. Vorangegangen war ein fast einjähriger Streit mit der Behörde. Da die 24-jährige Deliah studierte, bekam ihre Mutter problemlos Kindergeld. Doch als die Studentin ihren Freund Achille heiratete, stoppte die Familienkasse die Zahlung sofort. Denn nach der Heirat, so die Begründung der Familienkasse, müsse ihr Ehepartner Achille für den Unterhalt der Studentin aufkommen. Ihre Eltern seien nicht mehr in der Verantwortung und erhielten daher auch kein Kindergeld mehr.
Aber diese Begründung sticht nicht mehr. Denn seit 2012 spielt das eigene Einkommen volljähriger Kinder gar keine Rolle für die Frage, ob ihre Eltern Kindergeld erhalten. Trotzdem musste erst der Bundesfinanzhof ein Machtwort sprechen. Er hat klargestellt, dass nicht nur die Einkünfte des Kindes, sondern auch die des Ehepartners für den Anspruch auf Kindergeld unerheblich sind.(...)“
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Früher wurde die Zeit des Zivildienstes zur Bezugszeit des Kindergeldes hinzu gerechnet, falls die Voraussetzungen bestanden.
Wurde damals als 9 Monate Zivildienst geleistet und danach studiert, dann konnte das Kindergeld bis zu 25 Jahren und 9 Monaten gezahlt werden.
Ist diese Regelung mit der Einführung der Bundesfreiwilligendienste etc. abgeschafft?