Ausbildung der Ausbilder

Die Voraus­setzungen für Ausbilder

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Ausbilder müssen fachlich und persönlich geeignet sein. So fordert es das Berufsbildungsgesetz. Wer die Prüfung nach AEVO (Ausbild­ereignungs­ver­ordnung) bestanden hat, ist also nicht auto­matisch ausbildungs­berechtigt.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung setzt sich zusammen aus der beruflichen Eignung sowie der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung:

  • Berufliche Eignung. Beruflich geeignet sind Personen, die ausreichend berufliche Fertigkeiten, Kennt­nisse und Fähig­keiten besitzen, um die Ausbildungs­inhalte zu vermitteln. Als Nach­weis gilt ein Berufs­abschluss oder mehr­jährige Berufs­erfahrung im vorgesehenen Ausbildungs­beruf.
  • Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilder­schein): Die pädagogische Eignung weisen Ausbilder mit der bestandenen Prüfung nach der Ausbild­ereignungs­ver­ordnung oder durch die Meister­prüfung nach.

Persönliche Eignung

Die persönliche Eignung wird grund­sätzlich unterstellt. Das Berufsbildungsgesetz definiert lediglich einzelne Ausschluss­merkmale. Die persönliche Eignung kann aberkannt werden, wenn persönliche Mängel erkenn­bar sind. Die liegen zum Beispiel vor, wenn ein Ausbilder rechts­radikales Gedanken­gut verbreitet.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 06.02.2013 um 18:19 Uhr
Kommentar gelöscht...

...wegen werblichen Inhalts.

memoPower.de am 05.02.2013 um 21:08 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.

gemünd47 am 30.01.2013 um 17:43 Uhr
Zum ADA gibt es noch eine Zusatzausbildung "ReZA"

Für die Ausbildung von behinderten Menschen sollte noch gesagt werden, dass eine Zusatzausbiltung von 320h benötigt wird!
Diese Ausbildung nennt man "ReZA"