Versicherungen für Auszubildende
Schon für Auszubildende ist finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit wichtig. | ||
Schutz über die Eltern | Eigener Vertrag | |
Schon für Auszubildende ist finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit wichtig. | ||
Schutz über die Eltern | Eigener Vertrag | |
Pflichtversicherung | ||
Kranken-und Pflege- versicherung | Auszubildende können sich nicht mehr über die Eltern familienversichern. | Auszubildende sind voll krankenversicherungspflichtig. Wenn sie allerdings nicht mehr als 325 Euro im Monat verdienen, trägt der Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge allein. |
Kfz-Haftpflicht | Gewährt der Versicherer der Eltern Fahranfängern keinen speziellen Rabatt, Auto als Zweitwagen der Eltern versichern. | Versicherer der Eltern fragen, ob sie einem Fahranfänger einen günstigeren Schadenfreiheitsrabatt einräumen. |
Sehr wichtig | ||
Private Haftpflicht | In der Ausbildung, wenn der Jugendliche nicht verheiratet ist. | Wer verheiratet ist oder schon einmal voll berufstätig war, braucht einen eigenen Vertrag. |
Berufsunfähigkeit | Nicht über die Eltern möglich. | Nur Verträge mit Nachversicherungsgarantie abschließen. Die Rentenleistung lässt sich dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. |
Manchmal sinnvoll | ||
Kfz-Kasko | Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. | Siehe Kfz-Haftpflicht. Vollkasko nur bei Neuwagen, Besitzer von alten Autos können auch auf Teilkasko verzichten. |
Hausrat | Bei eigener Wohnung Versicherer fragen – unter bestimmten Umständen reicht der elterliche Vertrag. | Wenn der Lebensmittelpunkt und Hausstand eindeutig ein anderer ist als der der Eltern. Nur nötig bei wertvollem Hausrat wie teurem Computer. |