Auktionen Hammer­preise – so werden Fundsachen versteigert

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Auktionen - Hammer­preise – so werden Fundsachen versteigert

Fundsachen. Nur was sauber und in passablem Zustand ist, kommt unter den Hammer. Waffen, Rauschgift, Medikamente und Lebens­mittel werden nicht versteigert, sondern entsorgt. © fotolia / weseetheworld

Wenn Fundsachen unter den Hammer kommen, hat das einen besonderen Reiz. Vor allem für Schnäpp­chenjäger. Sie sollten beim Steigern aber einige Regeln beachten.

Auf den Tischen ist nur noch wenig Platz: Über­all liegen T-Shirts, Pullover und Unterhemden, zu Bündeln zusammen­geschnürt. Daneben 20er-Packs Regenschirme – teil gemischt mit Krücken. „Regenschirme und Gehhilfen“ wirbt der Auktionator für die ungewöhnliche Kombination. „Anfangs­preis 6 Euro.“ Die Päck­chen finden reißenden Absatz. Dann kommen in einer durch­sichtigen Plastiktüte 50 Brillen für 15 Euro unter den Hammer. Eine Bananen­kiste mit Spielzeug geht für 10 Euro weg, eine Bücherkiste für 5.

Ausrichter der Veranstaltung ist das Auktions­haus Beier in Berlin. „Wir packen alles so zusammen, wie es hier ankommt“, sagt eine Mitarbeiterin. „Nur Hand­schuhe, Schuhe und Brillen sortieren wir und verkaufen sie als 20er- oder 50er-Pack.“ Diese pragmatische Vorgehens­weise kommt nicht von ungefähr: Beier versteigert die Fundsachen der Berliner Verkehrs­betriebe (BVG). Alles, was in U-Bahnen, Bussen oder Bahnhöfen der BVG liegenbleibt und abge­geben wird, kommt ins Fundbüro. Meldet sich der Eigentümer binnen sechs Wochen nicht, werden die Sachen versteigert.

Einiges kommt dabei zusammen: Koffer, Taschen, Spielsachen, Klamotten, MP3-Player, Digitalkameras sowie Fahr­räder und Schlafsäcke gehören regel­mäßig zum Angebot der öffent­lichen Fundsachen­versteigerung – nicht nur die BVG, sondern auch Fluggesell­schaften und die Bahn versteigern Fundsachen, Tipps. Für Schnäpp­chenjäger kann sich der Besuch lohnen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher sich aber gut vorbereiten – und die Besonderheiten der verschiedenen Versteigerer kennen.

Kaum Einzel­stücke

Wer hofft, das verlorene Lieblings­paar Norweger-Fäustlinge oder die verschwundene Butterbrotdose separat zurück­steigern zu können, hat bei Fund­stück-Auktionen das Nach­sehen. Nur Elektrogeräte wie MP3-Player, Spiele­konsolen oder Kameras kommen einzeln unter den Hammer. Alle anderen Artikel werden in Groß­packungen verkauft. Jedes erfolg­reiche Gebot wird zudem mit 15 Prozent Gebühren – plus Mehr­wert­steuer belegt.

Beispiel­rechnung für einen MP3-Player

MP3-Player ersteigert zum Preis von

20 Euro

+ 15 % Gebühr

3 Euro

+ 19 % Mehr­wert­steuer auf die Gebühr

0,57 Euro

Summe

23,57 Euro

Die einzeln erhältlichen Elektrogeräte sind – neben Fahr­rädern – besonders begehrt. Im Auktions­haus Beier etwa stehen die Leute vor Beginn der Versteigerung dicht gedrängt um die Vitrinen und lassen sich einzelne Kameras heraus­geben, um sie zu begut­achten. Ausprobieren können sie kaum einen Apparat – die Batterien sind meist leer. „Dafür, dass die Geräte funk­tionieren, über­nehmen wir keine Gewähr“, sagt ein Auktions­haus­mit­arbeiter. „Ein biss­chen kauft man also die Katze im Sack.“

Probleme mit dem Daten­schutz

Bilder fremder Leute wird niemand auf seiner neuen Kamera finden: Die BVG löscht – ebenso wie andere Versteigerer – die Daten und vernichtet die Speicherkarten der Kameras. Bei anderen Elektrogeräten ist das offen­bar komplizierter: Verbraucher, die neben Kameras auch güns­tige Computer oder Handys ersteigern wollen, gehen bei der BVG leer aus. „Tablets, Smartphones und Laptops haben wir derzeit nicht im Angebot. Wir prüfen, wie wir das Löschen der Daten rechts­sicher umsetzen können“, heißt es bei der BVG.

Dass es mit den Daten oft Probleme gibt, bestätigt auch Jürgen Hulzebosch, Gründer der Platt­form www.sonderauktionen.net. Er versteigert für diverse Kommunen in Deutsch­land Fundsachen. Er kümmert sich nicht nur um die Katalogisierung und Schät­zung der Fund­stücke. Bei Smartphones und anderen tech­nischen Geräten sorgt er auch dafür, dass die Daten voll­ständig gelöscht sind. „Viele Mitarbeiter in Fundbüros sind froh, diesen Job auslagern zu können“, so der Ingenieur.

Vorwärts- und Rück­wärts­auktionen

Onlineauktionen unterscheiden sich von klassischen Versteigerungen. Während Letztere an ein bestimmtes Datum gebunden sind, können Kunden im Netz häufig mehrere Tage lang bieten.

Die Website Sonderauktionen.net setzt über­dies auf eine besondere Art der Versteigerung. „Bei uns sinkt der Preis, wie bei einer Tulpen­auktion in Holland“, erklärt ein Mitarbeiter der Platt­form. „Wenn die Versteigerung eines Fahr­rads zum Beispiel bei 60 Euro beginnt, ich aber nur 30 Euro zahlen will, riskiere ich, dass jemand mir das Ding für 40 Euro wegschnappt.“

Wer lange Wege scheut, sollte sich im Vorfeld der Auktion informieren, woher das Objekt der Begierde stammt: Meist müssen erfolg­reiche Bieter ihre Beute im Fundbüro der jeweiligen Stadt abholen.

Tipp: Versteigerungen im Internet finden auch auf www.justiz-auktion.de und www.zoll-auktion.de statt. Da gibt es alles: von Musik­instru­menten, Werk­zeugen und Schmuck bis zum Gebraucht­wagen.

Genau hinschauen spart Ärger

Auktionen - Hammer­preise – so werden Fundsachen versteigert

Bieter­nummer. Wer mitsteigern will, muss sich vorher registrieren. © Stiftung Warentest

Bei Fundsachen-Auktionen sind die Rechte der Verbraucher stark einge­schränkt. Es gilt der Grund­satz: gekauft wie gesehen. Auf Widerrufs- und Gewähr­leistungs­rechte sowie Garantie sollte daher niemand hoffen.

Das führt immer wieder zu Miss­verständ­nissen. „Oft lesen die Leute die Beschreibung der Artikel nicht genau und ärgern sich dann über Mängel an Sachen, die sie ersteigert haben“, sagt Hulzebosch. Zurück­geben können sie die Dinge aber nicht. „Die Rechts­lage ist eindeutig.“

Tipp: Schnäpp­chenjäger sollten sich vorbereiten und die Produkt­beschreibungen genau lesen. „Bei Gebrauchs­gegen­ständen ist zudem zu beachten, welche Abnut­zungs­spuren oder Mängel sie haben“, sagt Bernhard Stock. Er organisiert für die Stiftung Warentest die Versteigerung der Test­produkte, Interview mit Bernhard Stock.

Will­kommene Erlöse

So vielfältig wie die Versteigerungen sind, so unterschiedlich verwenden die Veranstalter auch die dabei erzielten Einnahmen. Die Stiftung Warentest zum Beispiel investiert das Geld aus den Versteigerungen in neue Produkttests. Bei den Kommunen fließen die Erlöse in den allgemeinen Topf „Haus­halts­mittel“. Die Deutsche Bahn verwahrt das Geld drei Jahre lang, falls sich einer der früheren Eigentümer doch noch melden sollte. Danach kommen die Mittel den Fund­services der Bahn zugute. Auch viele Fluggesell­schaften nutzen die Erlöse, um ihre Fundbüros zu finanzieren und zahlen damit das Personal sowie das Lagern, Bearbeiten und den Trans­port der Fundsachen. Einige Flughafen­betreiber spenden die Erlöse an gemeinnützige Organisationen.

Und die Berliner Verkehrs­betriebe? Sie teilen diesbezüglich nur mit: „Die Einnahmen werden auf ein betriebs­internes Konto über­wiesen.“

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