Gegenanzeigen: Nicht für jeden
Was gegen eine Laserbehandlung der Hornhaut spricht.
- Fortschreitende Hornhauterkrankungen.
- Linsentrübung (grauer Star).
- Erhöhter Augeninnendruck (Glaukom, grüner Star).
- Feuchte Makuladegeneration der Netzhaut.
- Rissbildungen am Rand der Netzhaut.
- Instabile Fehlsichtigkeit mit wechselnden Brillenwerten.
- Rheumatische Erkrankungen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:Augenlaser