Augenoptiker dürfen künftig den Augeninnendruck messen. Das gilt auch für die Gesichtsfeldmessung per Computer. So entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 254/99). Bisher waren diese Untersuchungen, die wichtige Hinweise auf einen grünen Star (Glaukom) geben können, den Augenärzten vorbehalten. Das Bundesverfassungsgericht hob nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass durch die Messung beim Optiker eine Augenerkrankung erkannt werde, sei größer als die Gefahr, dass ein unerkannt Erkrankter auf einen Arztbesuch verzichte. Allerdings müsse der Optiker seine Kunden darüber aufklären, dass er mit seinen Methoden weder einen grünen Star diagnostizieren noch ausschließen könne. Der Berufsverband der Augenärzte befürchtet, dass zahlreiche Glaukomerkrankungen unentdeckt bleiben, da bei einer alleinigen Druckmessung 50 Prozent aller Glaukomerkrankungen übersehen würden.
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