
Eine Quote für Jungs an Berliner Gymnasien verstößt gegen das Gleichheitsgebot der Verfassung.
Öffentliche Schulen in Berlin dürfen keine Geschlechterquote festlegen. Weil es mehr Bewerber als freie Plätze gab, wählte ein Gymnasium diejenigen mit den besten schulischen Leistungen aus. Das waren – wegen der besseren Noten – überwiegend Mädchen. Dagegen wehrte sich ein Junge – erfolglos.
Deutliches Missverhältnis zwischen Mädchen und Jungen
Er pochte auf eine Rechtsverordnung über die Aufnahme in Schulen. Sie sah vor, dass bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Mädchen und Jungen mindestens ein Drittel der Plätze für das schwächer vertretene Geschlecht zur Verfügung stehen muss. So solle ein gemeinsamer Unterricht von Jungen und Mädchen sichergestellt werden.
Geschlechterquote ist verfassungswidrig
Diese Geschlechterquote ist verfassungswidrig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Außerdem verletzt sie das Verbot, Menschen wegen ihres Geschlechts zu bevorzugen (Az. 3 S 74.17).