
Wer am Steuer geblendet wird, muss sofort bremsen und notfalls sogar anhalten. Darauf zu vertrauen, dass die Straße frei ist und kein plötzliches Hindernis auftaucht, ist nicht erlaubt. Das Amtsgericht Dortmund gab einem Autofahrer deshalb die volle Schuld an einem Auffahrunfall. Er war auf der Schützenstraße in Dortmund von den Scheinwerfern eines am Straßenrand stehenden Autos geblendet worden und auf einen Kia geprallt, der an der Kreuzung wartete.
Der Mann gab vor dem Amtsgericht an, er habe das helle Licht zwar schon von Weitem gesehen, sei aber erst unmittelbar vor dem Unfall so stark davon geblendet worden, dass er das wartende Fahrzeug nicht habe wahrnehmen können. Dass er nicht gebremst hatte, wertete das Amtsgericht als fahrlässig. Autofahrer dürfen nicht ohne Sicht ins Blaue hinein fahren in der Hoffnung, es werde schon nichts passieren (Az. 729 OWI-250 JS 147/17).
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