
Abstand halten, Nerven bewahren.
Wer absichtlich auf die Bremse tritt, um den nachfolgenden Autofahrer zu maßregeln, und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, haftet in vollem Umfang für die Folgen. Das hat das Amtsgericht Solingen entschieden (Az. 13 C 427/15).
Der Fall
Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich vom nachfolgenden Fahrer bedrängt fühlte, weil er zu dicht auffuhr. Als dieser überholte, provozierte sie ihn mit einer Fingergeste. An der nächsten roten Ampel stellte der Autofahrer die Klägerin daraufhin zur Rede. Dass sich die Fahrerin jedoch nicht weiter aus der Reserve locken ließ und die Szene offenbar mit ihrem Smartphone filmte, brachte den Autofahrer noch weiter auf. Als die Ampel wieder grün wurde, fuhr der Mann zwar an, legte aber gleich danach eine Vollbremsung hin, sodass die Frau auffuhr.
Grob verkehrswidriges Verhalten
Nach Anhörung von Unfallzeugen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Fahrer nur gebremst hatte, um die Klägerin zu maßregeln. Dies sei ein grob verkehrswidriges Verhalten, mit dem die Autofahrerin nicht habe rechnen können. Dieser Akt der Selbstjustiz sei selbst dann nicht hinnehmbar, wenn der Beklagte sich provoziert gefühlt habe. Daher sei er allein für den Auffahrunfall verantwortlich und hafte voll.