Wer ein Jobangebot als „Assistent/in im Digitalwährungshandel“ bekommt und Zahlungen an Dritte weiterleiten soll, sollte es auf keinen Fall annehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt davor, ein Jobangebot als „Assistent/in im Digitalwährungshandel“ anzunehmen. Es stamme angeblich von der Baaker Invest GmbH, die sie aber nicht verfasst habe. Es handele sich um einen Identitätsdiebstahl. Über das Konto des oder der „Assistent/in“ sollen Zahlungen an Dritte weitergeleitet werden. Ohne Erlaubnis der Bafin ist das strafbar. Solche Fake-Jobs wurden früher auch schon als „Treuhandassistent/in“ annonciert.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentestel
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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