Asbest

Tipps

26
  • Keine Panik. Wer in seinem Haus Asbest vermutet, muss sich keine über­triebenen Sorgen machen – selbst wenn sich der Verdacht bestätigt. Heut­zutage gibt es bewährte Verfahren, um die Probleme zu lösen. Außerdem: Das größte Risiko, an Asbestose und Lungenkrebs zu erkranken, haben Arbeiter, die beruflich ohne ausreichenden Schutz hohen Belastungen ausgesetzt waren (zum Beispiel weil sie oft beim Flexen von Asbestzement mitten in einer Wolke standen). Die im häuslichen Bereich auftretenden Belastungen sind vergleichs­weise gering.
  • Die größte Gefahr. Wird Asbesthaltiges gesägt, geflext, gebohrt, heraus­gerissen und beschädigt, entsteht Krebs erzeugender Faserfein­staub. Unsachgemäße Arbeiten belasten die Gesundheit und sind daher verboten. Am gefähr­lichsten ist der Staub, der so fein ist, dass man ihn mit dem bloßen Auge nicht sieht. Die winzigen spitzen Fasern dringen tief in die Lunge ein und können sich dort lebens­lang fest­setzen.
  • Dem Asbest auf der Spur. Wichtig ist das früh­zeitige Aufspüren der Schad­stoffe. Die Anzahl möglicher­weise asbesthaltiger Produkte ist groß. Zwei Indizien können die Suche er­leich­tern: der Herstellungs­zeitraum (siehe Altlasten auf der Spur) und der Verwendungs­zweck. So hat man Asbest zum Beispiel oft zum Hitze- und Brand­schutz genutzt.
  • Analysen. In Zweifels­fällen sollten Sie verdächtiges Material unter­suchen lassen. Dabei ist auch zu ermitteln, wie dringend die Sanierung ist. Geeignete Prüf­institute finden Sie zum Beispiel über Gelbe Seiten oder ähnliche Verzeich­nisse sowie über die gezielte Suche im Internet. Sie können sich gegebenenfalls auch bei Gesund­heits- und Umwelt­ämtern erkundigen. Oft helfen auch die Verbraucherberatungs­stellen.
  • Vor Ort oder per Post. Oft ist es sinn­voll, dass Profis die Proben vor Ort selbst nehmen. Dies bietet die Chance, dass sie die jeweilige Situation in Augen­schein nehmen können und möglicher­weise gezielter vorgehen können. Allerdings sind derartige Analysen inklusive An- und Abfahrt relativ teuer. Die Alternative: Bei vielen Prüf­instituten können Sie Material­proben (etwa von Bodenbelägen) zur Analyse einschi­cken. Das ist billiger. In diesem Fall müssen Sie aber bei der Probenahme vorsichtig vorgehen. Am besten ein ohnehin schon vorhandenes Bruch­stück einsenden (etwa in einem dicht verschlossenem Gefrierbeutel). Notfalls die Probe mit einem Cutter­messer selbst abtrennen (vorher die Stelle mit spül­mittel­haltigem Wasser besprühen). Ein fingernagel­großes Stück reicht aus.
  • Vorher vergleichen. Bevor Sie Messungen vornehmen lassen, sollten Sie Angebote mehrerer Anbieter einholen. Die Preis­unterschiede können erheblich sein. Klären Sie vor Auftrags­vergabe die Einzel­heiten – insbesondere detaillierte Angaben zu den Kosten von An- und Abfahrt, Probenahme vor Ort, Labor­leistungen und Beratung. Fragen Sie nach den verwendeten Mess­verfahren und den jeweiligen Nach­weis­grenzen. Interes­sant kann auch die Information sein, ob das Institut derartige Messungen routine­mäßig selbst im eigenen Labor durch­führt oder die Proben zur Unter­suchung weiterleitet. Weitere Auswahl­kriterien können das Vorhandensein von Qualitäts­sicherungs­systemen (gegebenenfalls mit Akkreditierung) und lang­jährige Erfahrung auf dem jeweiligen Fach­gebiet sein. Eine wichtige Forderung sollte auch sein, dass die Mess­ergeb­nisse am Ende ausführ­lich schriftlich erläutert werden, so dass auch Laien damit etwas anfangen können (also inklusive Ratschläge). Seien Sie aber vorsichtig, wenn das Institut auch weitergehende ökonomische Interessen haben könnte (wenn es neben den Messungen auch Sanierungs­arbeiten anbietet).
  • Möglichst bald. Lassen Sie schwach gebundenes Asbest (zum Beispiel Asbest­pappe) möglichst bald entfernen oder staubdicht versiegeln. Auch bei Produkten, bei denen Verwitterungs- oder Abnut­zungs­erscheinungen erkenn­bar sind, sollten Sie nicht zu lange mit der Sanierung und Entsorgung warten.
  • Profiarbeit. Grund­sätzlich sollten Sie die Demontage von Asbest Profis über­lassen, die Ihnen den erforderlichen Sachkunde­nach­weis vorlegen können.
  • Verantwortung. In Miet­wohnungen hat der Vermieter vor allem dafür zu sorgen, dass keine schwach gebundenen Asbestfasern (zum Beispiel aus Asbest­pappe hinter Heizkörpern) die Raum­luft belasten können.
  • Arbeits­schutz. Wird Asbest entfernt, gelten verschiedene Schutz­vorschriften für Arbeitnehmer (Tech­nische Regeln für Gefahr­stoffe 519). Egal, ob Sie eine Firma beauftragen oder kleinere, weniger problematische Arbeiten selbst erledigen, müssen diese Bestimmungen ernst genommen werden. Infos: zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft oder bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz sowie bei vielen Landes­behörden. Wichtig ist zum einen der Schutz der ausführenden Personen, zum anderen aber auch der Schutz der Umge­bung (Abschottung angrenzender Wohn­räume).
  • Nach­sorge. Wer sich Sorgen macht, dass irgend­wann in der Vergangenheit in Unkennt­nis möglicher­weise asbesthaltige Materialien unsachgemäß aus der Wohnung entfernt wurden, sollte nicht verzweifeln. Nach­trägliche Analysen sind dann meist wenig hilf­reich: Vermutlich wird im Zuge der Baustellen­reinigung und der normalen Wohnungs­reinigungen ohnehin der Groß­teil der eventuell einmal vorhandenen Fasern längst entfernt worden sein. Wer sich im Zuge seines Hausputzes schützen will, sollte einen guten Staubsauger mit Hepa-Filter nutzen und oben­drein bei geöff­neten Fens­tern putzen, um eventuell aufgewirbelte Fasern nach draußen zu lüften. Sehr sinn­voll ist auch das feuchte Wischen glatter Oberflächen. Fragen Sie in Zweifels­fällen aber immer einen unabhängigen Umwelt­berater, der einschätzen kann, ob in Ihrem speziellen Fall eine professionelle Reinigung (zum Beispiel mit Spezialsauger) ratsam ist.
  • Umwelt­schutz. Wenn Sie bemerken, dass asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt oder behandelt (etwa zerstörend heraus­gerissen oder mit Hoch­druck­reiniger gesäubert) werden, hilft im Notfall nur eins: 110 wählen und die Polizei rufen.
26

Mehr zum Thema

26 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

jane80 am 31.03.2021 um 12:47 Uhr
Bügeleisen

Beim Hersteller (Braun) wurde ich auf DeLonghi verwiesen und die können laut ihren Aussagen zu Anfang der 90er keine Angaben machen, da diese Sparte Bügeleisen damals noch nicht zu ihnen gehörte und ihnen somit keine Daten vorliegen.
Mein Bügeleisen funktioniert tadellos, ich möchte also eigentlich auch kein Neues und werde jetzt quasi gezwungen, wenn ich kein Risiko eingehen möchte, ein Neues zu kaufen.
Mal abgesehen davon, dass ich auch regelmäßig Kinder und Babywäsche und Mundschutzmasken damit bügle und das Risiko was daraus resultiert für meine Kinder, gar nicht abschätzen kann. Ich finde das wirklich ärgerlich ,dass der Hersteller Braun sich das so einfach macht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.03.2021 um 10:14 Uhr
Asbest in Elektrogeräten

@jane80: Das Verbotsjahr hilft hier nur bedingt weiter. In vielen Branchen hat der Umstellungsprozess schon viel früher begonnen. Denn die Gesundheitsgefahren waren ja bereits deutlich früher schon bekannt. Es ist recht wahrscheinlich, dass die Elektrogerätebranche bereits vor 1983 Abschied von Asbest genommen hat.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Wenn es eine Markenfirma ist, besteht eine gute Chance, dass der Kundendienst eine hilfreiche Antwort geben kann. Falls diese unserer Infos widersprechen sollte, bitten wir um Mitteilung. (MK, RN)

jane80 am 30.03.2021 um 08:03 Uhr
Asbest im Bügeleisen

Ich habe nach wie vor ein Bügeleisen von kurz nach der Wende also um 90/91 in Gebrauch. Da ich nicht weiß, ob ich Marken nennen darf, möchte u v einfach nur erwähnen das es ein Markenbügeleisen und st. Herstellungsland ist mit Spanien angegeben.
Wie sicher ist sie Jahresangabe 1983 in ihrem Artikel für Elektrogeräte? Da ich sonst immer 1993 lese.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2020 um 09:48 Uhr
Asbesthaltige Produkte bzw. Baumaterialien

@AltesHaus2020: Eine Liste von Firmen, die asbesthaltige Baumaterialien ausgeliefert haben, können wir Ihnen nicht anbieten. In unserem Spezial zum Asbest finden Sie aber umfangreicht Informationen und Tipps zum Sanieren der asbestbelasteten Häuser. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Umweltberatungsstellen der Verbraucherzentralen und die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung. (spl)

AltesHaus2020 am 24.05.2020 um 11:00 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.