- Keine Panik. Wer in seinem Haus Asbest vermutet, muss sich keine übertriebenen Sorgen machen – selbst wenn sich der Verdacht bestätigt. Heutzutage gibt es bewährte Verfahren, um die Probleme zu lösen. Außerdem: Das größte Risiko, an Asbestose und Lungenkrebs zu erkranken, haben Arbeiter, die beruflich ohne ausreichenden Schutz hohen Belastungen ausgesetzt waren (zum Beispiel weil sie oft beim Flexen von Asbestzement mitten in einer Wolke standen). Die im häuslichen Bereich auftretenden Belastungen sind vergleichsweise gering.
- Die größte Gefahr. Wird Asbesthaltiges gesägt, geflext, gebohrt, herausgerissen und beschädigt, entsteht Krebs erzeugender Faserfeinstaub. Unsachgemäße Arbeiten belasten die Gesundheit und sind daher verboten. Am gefährlichsten ist der Staub, der so fein ist, dass man ihn mit dem bloßen Auge nicht sieht. Die winzigen spitzen Fasern dringen tief in die Lunge ein und können sich dort lebenslang festsetzen.
- Dem Asbest auf der Spur. Wichtig ist das frühzeitige Aufspüren der Schadstoffe. Die Anzahl möglicherweise asbesthaltiger Produkte ist groß. Zwei Indizien können die Suche erleichtern: der Herstellungszeitraum (siehe Altlasten auf der Spur) und der Verwendungszweck. So hat man Asbest zum Beispiel oft zum Hitze- und Brandschutz genutzt.
- Analysen. In Zweifelsfällen sollten Sie verdächtiges Material untersuchen lassen. Dabei ist auch zu ermitteln, wie dringend die Sanierung ist. Geeignete Prüfinstitute finden Sie zum Beispiel über Gelbe Seiten oder ähnliche Verzeichnisse sowie über die gezielte Suche im Internet. Sie können sich gegebenenfalls auch bei Gesundheits- und Umweltämtern erkundigen. Oft helfen auch die Verbraucherberatungsstellen.
- Vor Ort oder per Post. Oft ist es sinnvoll, dass Profis die Proben vor Ort selbst nehmen. Dies bietet die Chance, dass sie die jeweilige Situation in Augenschein nehmen können und möglicherweise gezielter vorgehen können. Allerdings sind derartige Analysen inklusive An- und Abfahrt relativ teuer. Die Alternative: Bei vielen Prüfinstituten können Sie Materialproben (etwa von Bodenbelägen) zur Analyse einschicken. Das ist billiger. In diesem Fall müssen Sie aber bei der Probenahme vorsichtig vorgehen. Am besten ein ohnehin schon vorhandenes Bruchstück einsenden (etwa in einem dicht verschlossenem Gefrierbeutel). Notfalls die Probe mit einem Cuttermesser selbst abtrennen (vorher die Stelle mit spülmittelhaltigem Wasser besprühen). Ein fingernagelgroßes Stück reicht aus.
- Vorher vergleichen. Bevor Sie Messungen vornehmen lassen, sollten Sie Angebote mehrerer Anbieter einholen. Die Preisunterschiede können erheblich sein. Klären Sie vor Auftragsvergabe die Einzelheiten – insbesondere detaillierte Angaben zu den Kosten von An- und Abfahrt, Probenahme vor Ort, Laborleistungen und Beratung. Fragen Sie nach den verwendeten Messverfahren und den jeweiligen Nachweisgrenzen. Interessant kann auch die Information sein, ob das Institut derartige Messungen routinemäßig selbst im eigenen Labor durchführt oder die Proben zur Untersuchung weiterleitet. Weitere Auswahlkriterien können das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen (gegebenenfalls mit Akkreditierung) und langjährige Erfahrung auf dem jeweiligen Fachgebiet sein. Eine wichtige Forderung sollte auch sein, dass die Messergebnisse am Ende ausführlich schriftlich erläutert werden, so dass auch Laien damit etwas anfangen können (also inklusive Ratschläge). Seien Sie aber vorsichtig, wenn das Institut auch weitergehende ökonomische Interessen haben könnte (wenn es neben den Messungen auch Sanierungsarbeiten anbietet).
- Möglichst bald. Lassen Sie schwach gebundenes Asbest (zum Beispiel Asbestpappe) möglichst bald entfernen oder staubdicht versiegeln. Auch bei Produkten, bei denen Verwitterungs- oder Abnutzungserscheinungen erkennbar sind, sollten Sie nicht zu lange mit der Sanierung und Entsorgung warten.
- Profiarbeit. Grundsätzlich sollten Sie die Demontage von Asbest Profis überlassen, die Ihnen den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen können.
- Verantwortung. In Mietwohnungen hat der Vermieter vor allem dafür zu sorgen, dass keine schwach gebundenen Asbestfasern (zum Beispiel aus Asbestpappe hinter Heizkörpern) die Raumluft belasten können.
- Arbeitsschutz. Wird Asbest entfernt, gelten verschiedene Schutzvorschriften für Arbeitnehmer (Technische Regeln für Gefahrstoffe 519). Egal, ob Sie eine Firma beauftragen oder kleinere, weniger problematische Arbeiten selbst erledigen, müssen diese Bestimmungen ernst genommen werden. Infos: zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft oder bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz sowie bei vielen Landesbehörden. Wichtig ist zum einen der Schutz der ausführenden Personen, zum anderen aber auch der Schutz der Umgebung (Abschottung angrenzender Wohnräume).
- Nachsorge. Wer sich Sorgen macht, dass irgendwann in der Vergangenheit in Unkenntnis möglicherweise asbesthaltige Materialien unsachgemäß aus der Wohnung entfernt wurden, sollte nicht verzweifeln. Nachträgliche Analysen sind dann meist wenig hilfreich: Vermutlich wird im Zuge der Baustellenreinigung und der normalen Wohnungsreinigungen ohnehin der Großteil der eventuell einmal vorhandenen Fasern längst entfernt worden sein. Wer sich im Zuge seines Hausputzes schützen will, sollte einen guten Staubsauger mit Hepa-Filter nutzen und obendrein bei geöffneten Fenstern putzen, um eventuell aufgewirbelte Fasern nach draußen zu lüften. Sehr sinnvoll ist auch das feuchte Wischen glatter Oberflächen. Fragen Sie in Zweifelsfällen aber immer einen unabhängigen Umweltberater, der einschätzen kann, ob in Ihrem speziellen Fall eine professionelle Reinigung (zum Beispiel mit Spezialsauger) ratsam ist.
- Umweltschutz. Wenn Sie bemerken, dass asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt oder behandelt (etwa zerstörend herausgerissen oder mit Hochdruckreiniger gesäubert) werden, hilft im Notfall nur eins: 110 wählen und die Polizei rufen.
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Beim Hersteller (Braun) wurde ich auf DeLonghi verwiesen und die können laut ihren Aussagen zu Anfang der 90er keine Angaben machen, da diese Sparte Bügeleisen damals noch nicht zu ihnen gehörte und ihnen somit keine Daten vorliegen.
Mein Bügeleisen funktioniert tadellos, ich möchte also eigentlich auch kein Neues und werde jetzt quasi gezwungen, wenn ich kein Risiko eingehen möchte, ein Neues zu kaufen.
Mal abgesehen davon, dass ich auch regelmäßig Kinder und Babywäsche und Mundschutzmasken damit bügle und das Risiko was daraus resultiert für meine Kinder, gar nicht abschätzen kann. Ich finde das wirklich ärgerlich ,dass der Hersteller Braun sich das so einfach macht.
@jane80: Das Verbotsjahr hilft hier nur bedingt weiter. In vielen Branchen hat der Umstellungsprozess schon viel früher begonnen. Denn die Gesundheitsgefahren waren ja bereits deutlich früher schon bekannt. Es ist recht wahrscheinlich, dass die Elektrogerätebranche bereits vor 1983 Abschied von Asbest genommen hat.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Wenn es eine Markenfirma ist, besteht eine gute Chance, dass der Kundendienst eine hilfreiche Antwort geben kann. Falls diese unserer Infos widersprechen sollte, bitten wir um Mitteilung. (MK, RN)
Ich habe nach wie vor ein Bügeleisen von kurz nach der Wende also um 90/91 in Gebrauch. Da ich nicht weiß, ob ich Marken nennen darf, möchte u v einfach nur erwähnen das es ein Markenbügeleisen und st. Herstellungsland ist mit Spanien angegeben.
Wie sicher ist sie Jahresangabe 1983 in ihrem Artikel für Elektrogeräte? Da ich sonst immer 1993 lese.
@AltesHaus2020: Eine Liste von Firmen, die asbesthaltige Baumaterialien ausgeliefert haben, können wir Ihnen nicht anbieten. In unserem Spezial zum Asbest finden Sie aber umfangreicht Informationen und Tipps zum Sanieren der asbestbelasteten Häuser. Für individuelle Anfragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Umweltberatungsstellen der Verbraucherzentralen und die örtlichen Gesundheitsämter zur Verfügung. (spl)
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