Patienten dürfen Arzttermine jederzeit absagen. Wer einen Termin abspricht, erleichtert nur die Organisation der Praxis und schließt üblicherweise keinen Behandlungsvertrag, urteilte das Amtsgericht Bremen. Schließlich wollten auch Ärzte, die Patienten trotz eines vereinbarten Termins warten lassen, keinen Schadenersatz leisten (Az. 9 C 0566/11). Selbst wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, dürfen Patienten jederzeit kündigen, da es um „Dienste höherer Art“ geht, die besonderes Vertrauen erfordern (AG Calw, Az. 4 C 762/93). So muss ein Patient, der zum Termin erscheint, dann aber den Krankengymnasten ablehnt, keinen Schadenersatz zahlen (AG Andernach, Az. 6 C 377/93).