Patienten sollten kritisch prüfen, wenn Ärzte Therapie- oder Diagnosevorschläge machen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. So empfehlen Ärzte bei Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel bei der Krebsvorsorge, für Frauen häufig zusätzliche Mammographie- und Ultraschalluntersuchungen. Dadurch entstehen für die Patientin Kosten von 100 bis 150 Euro, die sie selbst tragen muss.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese zusätzlichen Untersuchungen bezahlen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Liegt also ein auffälliger Tastbefund vor, sind die notwendigen weiteren Diagnosen Kassenleistung.
Eine ähnliche Situation bestehe beim Verdacht auf Hautkrebs. Auch bei Zahnärzten sei die Tendenz zu Sonderleistungen zu beobachten.