„Unterschreiben Sie sofort, dass Sie mit der Operation einverstanden sind, sonst werden Sie zum Pflegefall.“ Wenn ein Krankenhausarzt eine Patientin entgegen ihrer Bedenken zu einem Eingriff drängt, hat sie später Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn etwas schiefgeht.
Die Einwilligung der Patientin war unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht Köln im Fall einer Frau, die nach der operativen Versorgung eines Oberschenkelhalsbruchs dauerhaft Schmerzen hat und nur an Krücken gehen kann. Sie war sehr skeptisch, ob eine Operation richtig sei und hätte es lieber mit einer konservativen Behandlung versucht. Doch diese Möglichkeit sei im Aufklärungsgespräch nicht angesprochen worden, auch eine Bedenkzeit wurde ihr nicht gelassen.
Das Krankenhaus muss ihr 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie für alle künftigen Folgen der misslungenen OP aufkommen (OLG Köln, Az. 5 U 29/17).
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