Eine Hausärztin muss wohl Schadenersatz zahlen, weil sie den Brief eines Facharztes nicht weitergeleitet hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az. VI ZR 285/17). Die Ärztin hatte einen Mann wegen Schmerzen im Bein an einen Facharzt überwiesen. Dieser stellte einen Tumor fest, den Neurochirurgen entfernten. Sie hielten die Geschwulst erst für gutartig. Der Laborbefund zeigte allerdings: Sie ist bösartig. „Wir bitten, den Patienten in einem onkologischen Spezialzentrum vorzustellen“, schrieb die Klinik an die Hausärztin. Von dem Brief erfuhr der Patient erst, als er mehr als ein Jahr später erneut zur Ärztin kam. Den Brief nicht weiterzuleiten, sei ein grober Behandlungsfehler, urteilte der BGH. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss jetzt klären, ob und welcher Schaden dem Mann durch die Verzögerung der Krebsbehandlung entstanden ist.
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