Das Pharmaunternehmen Hexal darf das Medikament Omep gegen Sodbrennen nicht mehr mit dem Zusatz „akut“ versehen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Grund: Das Wort „akut“ könne Käufer in die Irre führen. Er lasse vermuten, dass die Wirkung schnell eintrete, der Kranke in kurzer Zeit von den Beschwerden erlöst werde. Omep wirkt aber erst innerhalb von einer bis zwei Stunden. Das Gerichtsurteil stimmt mit der Einschätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte überein. Es hatte „akut“ beanstandet. Hexal klagte. Das Argument des Herstellers: „Akut“ beziehe sich auf das Krankheitsbild Sodbrennen, das plötzlich auftrete. Hexal war in Berufung gegangen, sie wurde vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Hexal stellt nun auf den Namen „Omep Hexal“ um, Packungen mit „akut“ werden aber noch abverkauft. Omep ist Marktführer in dem Segment. Es bringt Hexal jährlich 9 Millionen Euro Umsatz.
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