
Ein Kläger will anteilig Umbaukosten des Bads für das Arbeitszimmer im Haus absetzen. Der Fall liegt nun beim Bundesfinanzhof (BFH). test.de erklärt, wie Sie vorgehen müssen, um gegebenenfalls vom BFH-Prozess zu profitieren.
Behindertengerechter Umbau des Bads steigert Wert des ganzen Hauses
Den ersten Erfolg hat ein Steuerberater erzielt: Das Finanzamt muss anteilig Kosten für die Modernisierung seines Bads als Betriebsausgaben für das Arbeitszimmer im Haus berücksichtigen. So hat das Finanzgericht Münster entschieden und 2 404 Euro mehr anerkannt als das Finanzamt. Der Umbau, bei dem die Eheleute das Bad vorsorglich fürs Alter behindertengerecht machen ließen, sei so massiv, dass er den Wert des ganzen Hauses erhöhe. Jetzt liegt der Fall beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. VIII R 16/15).
Innerhalb eines Monats Einspruch einlegen
Wer betroffen ist, erhebt binnen eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid, gibt seine Umbaukosten an und beruft sich auf den Prozess beim BFH. Er beantragt das Ruhen des Verfahrens nach Paragraf 363 Absatz 2 der Abgabenordnung.
Der konkrete Fall
Der Kläger beim BFH hat sein Arbeitszimmer in dem Haus, in dem er mit seiner Frau wohnt. Der Raum umfasst 8,43 Prozent der gesamten Wohnfläche. Das Finanzgericht hat nach dem Umbau die gesamten Ausgaben für das Gebäude mit 52 198 Euro festgesetzt. Dazu zählen neben den Umbaukosten, Abschreibung, Neben- und Gartenkosten. Für das Arbeitszimmer hat es 4 092 Euro (8,43 Prozent) als Betriebsausgaben anerkannt – 2 404 Euro mehr als das Finanzamt. Der Steuerberater kann die Kosten für sein Arbeitszimmer voll absetzen, weil dort der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit liegt.
Auch Arbeitnehmer können unter Umständen profitieren
Höchstens 1 250 Euro im Jahr dürfen dagegen Arbeitnehmer und Selbstständige als Werbungskosten oder Betriebsausgaben für Arbeitszimmer absetzen, die wie Lehrer für bestimmte Tätigkeiten woanders keinen Arbeitsplatz haben. Ist das Limit nicht durch Posten wie Betriebskosten, Miete oder Abschreibungen ausgeschöpft, legen auch sie Einspruch ein und geben Umbaukosten für ihr Bad an.
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