Arbeitszeitkonten Auf Vorrat schaffen

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Arbeitszeitkonten mit Langzeitwirkung können die Arbeitswelt der Zukunft flexibler machen. Bisher sind die Guthaben der Arbeitnehmer aber oft nicht ausreichend geschützt.

Mehr arbeiten, als im Arbeitsvertrag steht – in vielen Unternehmen ist das normal. Es geschieht, und niemand redet darüber. Wechselnde Anforderungen verlangen Flexibilität. Die Bereitschaft der Beschäftigten, sie zu liefern, ist angesichts hoher Arbeitslosigkeit zurzeit groß.

Arbeitszeiten lassen sich jedoch auch nach Auftragslage verteilen, ohne die Angestellten auszubeuten. Eine Möglichkeit dafür bieten Arbeitszeitkonten.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes führen 29 Prozent aller Betriebe in Deutschland Arbeitszeitkonten. Bei Großunternehmen sind es sogar 82 Prozent. Wie eine vom Kölner Institut zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) durchgeführte Beschäftigtenbefragung ergab, verfügen heute 37 Prozent der Beschäftigten über ein Arbeitszeitkonto.

Kurz- und Langzeitkonten

Arbeitnehmer können auf Arbeitszeitkonten geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden parken. Ist die Arbeitsbelastung geringer, arbeiten sie weniger und können dafür ihre vorgearbeiteten Stunden abbummeln. In vielen Firmen ist es sogar möglich, ein solches Konto zu beleihen, also bis zu einer Obergrenze Minusstunden anzuhäufen.

Obergrenzen gelten in solchen Kurzzeitkonten meist auch für die Plusstunden. Häufig muss das Arbeitszeitkonto außerdem zum Jahresende ausgeglichen sein.

Anders bei Langzeitkonten: Hier können Arbeitnehmer über Jahre, sogar Jahrzehnte hinweg zusätzliche Arbeitszeiten anhäufen. Oft können sie auch nicht genommenen Urlaub oder Lohnanteile einbringen. Die Konten können in Geld oder Zeit geführt werden.

Verbucht ein Arbeitnehmer im Monat nur fünf Stunden als Überstunden, sammelt er in zehn Jahren 600 Stunden an. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro wären das in Geld umgerechnet 12 000 Euro, bei 30 Euro wären es 18 000 Euro.

Wird das Geld verzinst, erhöht sich der Wert. Legt der Arbeitgeber bei einem Konto auf Zeitbasis bei Auszahlung den aktuellen Stundenlohn zugrunde, profitieren Arbeitnehmer, deren Gehalt gestiegen ist.

Arbeitnehmer sparen ihre Wertguthaben ohne Steuer und ohne Sozialabgaben an. Beide Abgaben werden aber fällig, wenn das Geld an sie ausgezahlt wird. Von der Sozialabgabenfreiheit beim Ansparen profitieren Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Die angehäuften Arbeitszeiten können später finanziell abgegolten werden oder für längere Auszeiten genutzt werden. Beschäftigte können beispielsweise für eine Elternzeit vorarbeiten, die sie dann bei vollen Bezügen mit ihrem Kind verbringen.

Wer eine Firma verlässt, bevor er sein Guthaben verbraucht, kann sich sein Geld auszahlen lassen. Er könnte ein Guthaben auch zur neuen Firma mitnehmen. Oder er lässt es stehen und ruft es beispielsweise erst im Rentenalter ab. Beides funktioniert aber nur, wenn die Betriebe mitmachen.

Vorruhestand und Altersvorsorge

Guthaben auf Langzeitkonten werden bisher am häufigsten für einen vorzeitigen Rentenbeginn verwendet. Viele Unternehmen bieten nur für ältere Mitarbeiter Altersteilzeitkonten an, für andere keine.

Beschäftigte, die heute noch jung sind, können sich mit einem Langzeitkonto eine bezahlte Freistellung oder einen vorzeitigen Ruhestand sichern.

Zeitwertguthaben können auch für eine betriebliche Altersversorgung genutzt werden. Sollen sie sogar rückwirkend in eine Betriebsrente umgewandelt werden können, muss das vorher vereinbart gewesen sein. Die Option sollte deshalb bei Einführung von Langzeitkonten in der Betriebsvereinbarung stehen, selbst wenn zunächst kein Gebrauch davon gemacht wird.

Wird der Gegenwert eines Arbeitszeitguthabens in eine Betriebsrente gesteckt, hat das besondere Vorteile: Bei Auszahlung der Vergütung im Rentenalter ist der individuelle Steuersatz des ehemaligen Arbeitnehmers vermutlich geringer als in seiner aktiven Zeit. Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an.

Alle fünf Wege der betrieblichen Altersversorgung können dafür genutzt werden. Bei einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds müsste die Umwandlung eines größeren Guthabens in eine Betriebsrente aber wegen der Obergrenzen für steuerfreie Vorsorgebeiträge über mehrere Jahre verteilt werden.

Die Umwandlung läuft am besten über ­einen Einmalbeitrag in eine Unterstützungskasse, der hier vollständig steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Zwar gilt dies auch für eine Direktzusage. Dann wird der Arbeitgeber aber selbst Versorgungsträger. Das damit verbundene Finanzierungsrisiko dürften die wenigsten gerade dann für einen Arbeitnehmer übernehmen wollen, wenn dieser dabei ist, den Betrieb zu verlassen.

Insolvenzschutz ist Pflicht

Wird ein Wertguthaben in betriebliche Altersversorgung umgewandelt, wäre es sofort bei Insolvenz geschützt. Vorher ist das oft nicht der Fall.

Je mehr Zeit oder Geld ein Arbeitnehmer ansammelt, desto wichtiger ist es für ihn, dass ihm sein Guthaben sicher ist. Gefährdet ist die verschobene Vergütung, wenn die Firma Konkurs geht.

In den vergangenen Jahren hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen Arbeitnehmer jahrelang vorgearbeitet hatten und nie dafür Geld bekamen, weil ihr Betrieb vorher dicht machte. Spektakuläre Beispiele sind die Pleiten der Kirch Gruppe, des Bauunternehmens Philipp Holzmann und des Maschinenbauers Babcock Borsig.

Das will der Gesetzgeber künftig verhindern. Seit 1. August 2003 müssen Arbeitgeber höhere Wertguthaben absichern. Die Pflicht greift aber erst, wenn ein Guthaben inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 7 245 Euro (West) oder 6 090 Euro (Ost) übersteigt. Zudem muss die erste Gutschrift mindestens 27 Monate zurückliegen.

Unternehmensinterne Lösungen

Der Schutz des Guthabens kann unternehmensintern erfolgen. Das kommt für Betriebe infrage, die Konzernen angehören. Das Mutterunternehmen verpflichtet sich dann, bei Insolvenz einer Tochter für solche Guthaben einzustehen. Geht die Mutter Pleite, hilft diese Zusage aber wenig.

Die Babcock Borsig AG beispielsweise hatte den Arbeitnehmern ihrer Töchter versprochen, im Insolvenzfall für Guthaben auf Zeitkonten einzutreten. Mit dem Insolvenzantrag des Konzerns war die Zusage wertlos. Tausende von Arbeitnehmern verloren ihren Anspruch auf finanziellen Ausgleich ihrer zum Teil über viele Jahre unbezahlt geleisteten Arbeit.

Dient das Guthaben zur Absicherung einer Altersteilzeit, reichen bilanzielle Rückstellungen, eine Rückbürgschaft in einem Konzernverbund oder eine Patronatserklärung als Insolvenzschutz seit dem 1. Juli 2004 nicht mehr aus. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, hat der Arbeitnehmer einen einklagbaren Anspruch auf eine insolvenzfeste Sicherheit, zum Beispiel durch die Hinterlegung von Bargeld.

„Bisher sorgt trotzdem nur ein Bruchteil der Unternehmen wirklich entsprechend vor“, sagt Hermann Oberhofer von der IG Metall. Frank Hofmann vom Marktführer Allianz beobachtet, dass viele Firmen dieses Thema aufschieben. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) bietet nur jeder fünfte Betrieb mit Zeitwertkonten einen Insolvenzschutz dafür an.

Zulässige Sicherungssysteme

Bei der deutschen Niederlassung des US-amerikanischen Konzerns Hewlett-Packard im schwäbischen Böblingen steht die flexible Arbeitszeit auf sicheren Füßen. Zur Finanzierung der Zeitkonten, die sich durch systematische Mehrarbeit dort bei allen Angestellten rasch füllen, legt das Unternehmen Geld zurück.

Ein Verein legt dieses Geld in Fonds an. Die Beschäftigten besitzen ein Pfandrecht in Höhe ihrer Anteile am Fondsvermögen, Wertentwicklung inbegriffen.

Ähnlich funktioniert die Absicherung für das VW-Zeitwertpapier. Die Mitarbeiter des Wolfsburger Autoherstellers können Zeit- und Geldwerte einbringen, die in Spezialfonds investiert werden. Die Fondseinlagen sind Eigentum der VW AG, doch für den Insolvenzfall sind die Werte an die Mitarbeiter verpfändet.

Möglich ist auch eine branchenübergreifende Insolvenzsicherung, die per Tarifvertrag geregelt wird. In der Chemieindustrie beispielsweise haben sich die Parteien geeinigt, Zeitguthaben von Altersteilzeitlern, die durch eine Insolvenz verloren gehen würden, durch einen Zuschuss zum Arbeitslosengeld auszugleichen.

Ausgezahlt würde der Zuschuss vom „Unterstützungsverein der chemischen Industrie“. Er wird von allen Unternehmen gemeinsam getragen. Bislang musste er noch nicht einspringen.

Externe Lösungen

Auch Externe haben Produkte entwickelt, die sich für die Absicherung von Guthaben auf Zeitkonten eignen. So bietet Gerling eine Fondslösung an, die Commerzbank eine Konstruktion mit Bankbürgschaft.

Der Versicherer Allianz hat eine Art Lebensversicherung ohne Todesfallschutz im Programm. Bei Insolvenz, Kündigung oder wenn der Mitarbeiter eines Kunden eine Freizeitphase antritt, zahlt die Gesellschaft den Gegenwert des Guthabens plus einer garantierten Verzinsung von 2,5 Prozent an ihn aus. 1 200 Kunden konnte der Versicherer bisher gewinnen.

Die mögliche Überschussbeteiligung bekommen Arbeitnehmer nur, wenn der Arbeitgeber es zulässt. Allianz-Mann Hofmann: „Bei Kunden mit Altersteilzeitkonten streicht die Firma die Überschussbeteiligung in einem Teil der Fälle selbst ein.“

Das Unternehmen trage aber auch die Kosten der Insolvenzversicherung und könne sich so einen Ausgleich dafür verschaffen. 24 Euro pro Jahr und Mitarbeiter verlangt die Allianz von der Firma, zudem eine Gebühr in Prozent der Einzahlung. Frank Hofmann: „Wie hoch dieser Satz ist, vereinbaren wir mit dem Kunden.“

Hermann Oberhofer von der IG Metall bleibt skeptisch: „Solide Firmen, die keinen Insolvenzschutz brauchen, haben ihn, Betriebe, die bald aufgeben müssen, bekommen ihn gar nicht. Dort häufen Arbeitnehmer weiter Stunden an, die sie nie bezahlt bekommen.“

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