Arbeitszeitkonten bieten Arbeitnehmern viele Vorteile. Die gesammelten Stunden können sie etwa für einen früheren Ruhestand oder die Elternzeit nutzen. Sie können sich die Mehrstunden aber auch auszahlen lassen oder für die Altersvorsorge verwenden. Allerdings: Oft sind die Arbeitszeitkonten nicht hinreichend geschützt. Geht der Betrieb pleite, verfallen die Arbeitsstunden dann unbezahlt. Finanztest zeigt die unterschiedlichen Modelle von Arbeitszeitkonten, sagt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie die Konten bei Insolvenz geschützt sind.
Kurz- und Langzeitkonten
Auf Arbeitszeitkonten können Arbeitnehmer geleistete, aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden parken. Bei geringerer Arbeitsbelastung können sie dann die vorgeleisteten Stunden abbummeln. Bei Kurzzeitkonten gelten meist Obergrenzen für solche Plusstunden. Arbeitnehmer haben aber oft auch die Möglichkeit, ihr Konto zu beleihen - also bis zu einer ebenfalls festgelegten Obergrenze Minusstunden aufzubauen. Allerdings: Meist muss das Konto bis zum Jahresende wieder ausgeglichen sein. Anders bei Langzeitkonten: Hier können Arbeitnehmer über Jahre hinweg Plusstunden sammeln. Das gilt oft auch für nicht genommenen Urlaub oder Lohnanteile. Die Konten können in Geld oder aber in Zeit geführt werden.
Sparen ohne Steuern
Bei Konten, die in Geld geführt werden, können Kapitalerträge erwirtschaftet werden. Bei Konten auf Zeitbasis können Arbeitnehmer profitieren, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung der aktuelle Stundenlohn zugrunde liegt - vorausgesetzt ihr Gehalt ist in der Zwischenzeit gestiegen. Egal welche Variante in einem Betrieb üblich ist: Arbeitnehmer sparen ihr Guthaben ohne Steuern und Sozialabgaben an. Diese werden erst fällig, wenn das Guthaben ausgezahlt wird.
Verschiedene Möglichkeiten
Arbeitnehmer habe verschiedene Möglichkeiten, das Konto zu nutzen - etwa für eine Elternzeit, die sie dann bei vollen Bezügen verbringen. Wenn das Unternehmen es ermöglicht, können Arbeitnehmer durch die angesparten Stunden aber auch früher in den Ruhestand gehen oder das Konto erst im Rentenalter abrufen. Es ist auch möglich, sich das Guthaben einfach auszahlen zu lassen. Wird es parallel zum normalen Gehalt gezahlt, ist die steuerliche Belastung wegen der Progression aber entsprechend hoch.
Für die Altersvorsorge
Die Zeitwertguthaben können Arbeitnehmer auch für eine betriebliche Altersversorgung nutzen. Das gilt für alle fünf Formen. Vorteile: Bei Auszahlung der Vergütung im Rentenalter ist der individuelle Steuersatz des ehemaligen Arbeitnehmers wahrscheinlich geringer als in seiner aktiven Zeit. Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung fallen nicht an. Wichtig: Wer sich für Pensionskasse, Direktversicherung oder Pensionsfonds entscheidet, sollte die Umwandlung größerer Guthaben auf mehrere Jahre verteilen, da es Obergrenzen für die Steuerfreiheit von Vorsorgebeiträgen gibt.
Sicherheit wichtig
Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass ihre Arbeitszeitkonten ausreichend geschützt sind. Sonst ist das Guthaben bei Insolvenz des Betriebs verloren. Seit August 2003 besteht für Arbeitgeber die Pflicht, höhere Wertguthaben absichern - allerdings erst, wenn ein Arbeitszeitkonto inklusive Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 7 245 Euro (West) oder 6 090 Euro (Ost) übersteigt. Zudem muss die erste Gutschrift mindestens 27 Monate zurückliegen. Wandeln Arbeitnehmer das Guthaben in eine betriebliche Altersversorgung um, ist es grundsätzlich bei Insolvenz geschützt.
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