Für alle ohne ortsfeste Arbeitsstätte: Immer unterwegs mit hohen Verpflegungskosten

Piloten, Kundendienstmonteure, Montagearbeiter, Berufskraftfahrer – alle, die an keiner ortsfesten Einrichtung arbeiten, punkten vor allem mit der Verpflegungspauschale. Sie können ab 8 Stunden Abwesenheit von daheim 12 Euro pro Tag ansetzen – unbegrenzt, die übliche Dreimonatsfrist entfällt.
Beispiel. Pflegerin Maria Ludwig fährt morgens um 8 Uhr los und kommt gegen 17 Uhr zurück. Das bringt ihr 2 760 Euro Verpflegungskosten: 230 Arbeitstage x 12 Euro, da sie mehr als 8 Stunden unterwegs ist.
Fahrtkosten. Bevor Ludwig zu Patienten fährt, holt sie im 50 Kilometer entfernten Stützpunkt ihre Aufträge. Ihr Chef könnte den Ort als erste Arbeitsstätte festlegen. Das tut er aber nicht, weil Ludwig dann weniger absetzen kann. Solange der Stützpunkt als auswärtiger Ort zählt, kann Ludwig für die Fahrten mit ihrem Auto dorthin 6 900 Euro Reisekostenpauschale abrechnen: 230 Tage x 2 x 50 km x 0,30 Euro. Zusammen mit den Verpflegungskosten hat sie bei 30 Prozent Steuersatz rund 3 057 Euro Ersparnis. Die Fahrtkosten zu den Patienten ersetzt ihr der Chef.
Tipp: Fahren Sie nicht mit Ihrem eigenen Auto zum Stützpunkt, kann es günstiger sein, wenn Ihr Chef den Ort als erste Arbeitsstätte bestimmt. Dann dürfen Sie auch als Mitfahrer oder Fußgänger 30 Cent je Kilometer der einfachen Wegstrecke absetzen.