Unser Rat
Sparen. Arbeiten Sie an mehreren Orten? Dann achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kosten nach den neuen Regeln steuerlich optimal abrechnen. Besonders viel können Sie für Arbeiten an Orten außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ absetzen. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Unterkunftskosten. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nur pauschale Wegekosten.
Festlegen. Der Arbeitgeber darf bestimmen, welcher Ort als Ihre erste Tätigkeitsstätte gilt.Vergleichen Sie, was für Sie die günstigste Wahl ist. Haben Sie höhere Werbungskosten, wenn Ihre erste Arbeitsstätte bei Ihrem Chef ist oder außerhalb siehe Beispiel? Bitten Sie Ihren Chef um die günstigste Lösung. Das Finanzamt muss sich daran halten.