Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Borreliose nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Der Kläger hatte angegeben, dass ihn auf einer Dienstreise eine Zecke gebissen habe. Doch den Richtern fehlte der Nachweis, dass der Biss während einer versicherten Tätigkeit geschehen sei (Az. L 17 U 619/16).
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