Arbeits­unfall Wenn die Unfall­kasse nicht zahlt

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Bei einem Arbeits­unfall hilft die gesetzliche Unfall­versicherung. Das ist die Rechts­lage. Wird ein Arbeits­unfall nicht als solcher anerkannt, können sich Arbeitnehmer wehren. Ein Wider­spruch kostet nichts. test.de sagt, was im Falle eines Falles zu tun ist.

Arbeit­geber muss Unfall melden

Mehr als eine Million Arbeits­unfälle passieren jedes Jahr in Deutsch­land. Verletzte Arbeitnehmer sollen optimal versorgt und entschädigt werden. Der Arbeit­geber muss den Unfall bei der gesetzlichen Unfall­versicherung melden, wenn ein Arbeitnehmer dadurch mehr als drei Tage arbeits­unfähig wird. Wichtig: Diese Verletzten bekommen zum Beispiel leichter Termine bei Fach­ärzten und eine bessere Behand­lung im Kranken­haus.

Arbeitnehmer sollten nach­haken

Oft melden Arbeit­geber Unfälle aber nicht. Daher sollten geschädigte Arbeitnehmer beim Arbeit­geber nach­haken und im Zweifel selbst den Unfall bei der gesetzlichen Unfall­versicherung melden. Ein Formular dafür bekommen sie beim Durch­gangs­arzt. Das ist ein von den Trägern der Unfall­versicherung bestellter Fach­arzt für Chirurgie und Ortho­pädie mit besonderen Kennt­nissen auf dem Gebiet der Unfall­medizin. Jeder Arzt ist verpflichtet, Patienten, die als Folge eines Arbeits­unfalls behandelt werden müssen, zum Durch­gangs­arzt zu schi­cken.

Bei Ablehnung Wider­spruch

Will der zuständige Unfall­versicherungs­träger den Unfall nicht als Arbeits­unfall anerkennen, muss er nicht nur den Arzt, sondern auch den Arbeitnehmer darüber informieren. Dieser kann inner­halb eines Monats Wider­spruch einlegen. Das kostet nichts. Im Jahr 2014 gab es mehr als 30 000 Wider­sprüche.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ehrsen58 am 01.09.2016 um 14:22 Uhr
    Behandlungsfalle - falscher D-Bericht

    Vertrag gem. § 34 Abs. 3 SGB VII §5
    Dieser Vertrag zeigt, dass keine FMEA durchgeführt wurde, d.h.,
    der D-Arzt erstellt einen Bericht und sendet diesen an die BG ohne, dass der UV Kenntnis vom Inhalt hat.
    Dieser D-Bericht ist für die Weiterbehandlung bindend und nicht änderbar.
    Ist der Unfallhergang nicht richtig erfasst so kommt es zur Nichtbehandlung von Verletzungen.
    Mir wurde bis dato nie ein erstellter D-Bericht zur Kenntnisnahme auf Vollständigkeit vorgelegt.
    Ich habe bis jetzt nie eine Info von D-Ärzten erhalten, dass ich diesen D-Bericht bei der BG einsehen darf.
    Soviel Zeit muss sein, dass der UV den erstellten D-Bericht, bevor dieser an die BG geht, zur Kenntnisnahme vorgelegt bekommt!
    Es wird die Unwissenheit des UV ausgenutzt!
    Mittlerweile sind 5 Jahre vergangen und ich bin noch immer nicht voll einsatzfähig!
    W.K. aus B.S.