Bei einem Arbeitsunfall hilft die gesetzliche Unfallversicherung. Das ist die Rechtslage. Wird ein Arbeitsunfall nicht als solcher anerkannt, können sich Arbeitnehmer wehren. Ein Widerspruch kostet nichts. test.de sagt, was im Falle eines Falles zu tun ist.
Arbeitgeber muss Unfall melden
Mehr als eine Million Arbeitsunfälle passieren jedes Jahr in Deutschland. Verletzte Arbeitnehmer sollen optimal versorgt und entschädigt werden. Der Arbeitgeber muss den Unfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden, wenn ein Arbeitnehmer dadurch mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Wichtig: Diese Verletzten bekommen zum Beispiel leichter Termine bei Fachärzten und eine bessere Behandlung im Krankenhaus.
Arbeitnehmer sollten nachhaken
Oft melden Arbeitgeber Unfälle aber nicht. Daher sollten geschädigte Arbeitnehmer beim Arbeitgeber nachhaken und im Zweifel selbst den Unfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Ein Formular dafür bekommen sie beim Durchgangsarzt. Das ist ein von den Trägern der Unfallversicherung bestellter Facharzt für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Jeder Arzt ist verpflichtet, Patienten, die als Folge eines Arbeitsunfalls behandelt werden müssen, zum Durchgangsarzt zu schicken.
Bei Ablehnung Widerspruch
Will der zuständige Unfallversicherungsträger den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen, muss er nicht nur den Arzt, sondern auch den Arbeitnehmer darüber informieren. Dieser kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das kostet nichts. Im Jahr 2014 gab es mehr als 30 000 Widersprüche.