Verunglückt eine Arbeitnehmerin in der Mittagspause, bekommt sie nur Geld von der betrieblichen Unfallversicherung, wenn der Unfall auf dem direkten Weg zum Essen außer Haus geschehen ist. Ein Unfall bei anderen Erledigungen zählt nicht als Arbeitsunfall. Eine Frau, die sich verletzte, als sie zur Reinigung wollte, bekommt kein Geld. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 3 U 225/10).
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