Schlägt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit nachhause wegen Stau eine unübliche Route ein und baut einen schweren Unfall, gilt dies als Arbeitsunfall – vorausgesetzt, er wollte geradewegs nachhause fahren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab damit den Eltern eines jungen Mannes recht, der seit dem Autounfall im Wachkoma lag (Az. L 1 U 2542/14).