Geht eine Arbeitnehmerin außerhalb der üblichen Pausenzeiten eine Zigarette rauchen, ist sie nicht unfallversichert. Die Klägerin, eine Monteurin, wurde auf dem Weg zur Zigarettenpause von einem Gapelstapler angefahren (Sozialgericht Karlsruhe, Az. S 4 U 1189/15).
-
- Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Der Schutz im Homeoffice ist jetzt...
-
- Arbeiten von zu Hause aus ist für viele zur neuen Normalität geworden. Homeoffice hat unbestrittene Vorteile: Der Arbeitsweg fällt weg, Arbeitnehmer können sich die...
-
- Stecken sich Angestellte im Beruf mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Doch je nach Tätigkeit sind die Hürden hoch.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.