
Trotz Freizeit volles Gehalt. So urteilte der Europäische Gerichtshof. © Westend61 / VEM
Vier Wochen Urlaub steht Arbeitnehmern in der EU mindestens zu. In dieser Zeit müssen sie ihr volles Gehalt bekommen. Unklar war bisher, ob Kürzungen des Urlaubsgehalts zulässig sind, wenn es zuvor wegen Kurzarbeit weniger Geld gab. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt: Arbeitnehmer haben auch bei Kurzarbeit Anspruch auf ihr volles Gehalt. Der EU-Mindesturlaub ist aber nur fällig, wenn Arbeitnehmer auch wirklich das ganze Jahr im Einsatz waren.
Der Fall
Betonbauer Torsten H. verlangt von seinem Arbeitgeber knapp 900 Euro Nachzahlung. Der Chef hatte wie im Tarifvertrag fürs Baugewerbe vorgesehen das Urlaubsgehalt gekürzt, weil Torsten H. zuvor wegen Kurzarbeit weniger Geld erhalten hatte. Das Arbeitsgericht Verden fragte beim EuGH nach, ob die Kürzung mit den EU-Regeln vereinbar ist.
Das Gehalt
Klare Ansage der Europa-Richter: Während des Urlaubs muss das volle Gehalt gezahlt werden, wie es der Arbeitnehmer üblicherweise erhält (Az. C-385/17). Das gilt auch dann, wenn Mitarbeiter zuvor wegen Kurzarbeit weniger Geld bekommen haben.
Die Urlaubstage
Allerdings ist der EU-Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr nur fällig, wenn Arbeitnehmer auch wirklich das ganze Jahr im Einsatz waren, heißt es im Urteil weiter. Torsten H. hatte aber im Jahr vor dem umstrittenen Urlaub 26 Wochen lang „Kurzarbeit 0“, das heißt, er hatte gar nicht gearbeitet. Er muss deshalb auch nur mindestens das volle Gehalt für zwei Wochen erhalten. Das Arbeitsgericht Verden muss jetzt prüfen, ob die Regeln im Tarifvertrag fürs Baugewerbe diesen Anforderungen genügen.
Die Überstunden
Für Überstunden gezahltes Gehalt ist beim Urlaubsentgelt nach deutschem Recht nicht zu berücksichtigen. Mit EU-Recht ist das laut den Europa-Richtern nur vereinbar, wenn die Überstunden nur ausnahmsweise erforderlich sind und die Bezahlung keinen erheblichen Anteil vom Gehalt ausmacht. Sind Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet, muss das auch zu höherem Urlaubsgehalt führen, wenn sie regelmäßig eine erhebliche Menge Mehrarbeit machen.
-
- Für viele Menschen gehören Katze oder Hund zur Familie. Doch dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn ihr Haustier krank ist? Nur in ganz bestimmten Fällen, erklärt der...
-
- Um Arbeitnehmer im Homeoffice zu kontrollieren, greifen einige Arbeitgeber zu Überwachungssoftware – nicht immer legal. Wir sagen, was verboten und was hinzunehmen ist.
-
- Diese Frage erreicht uns immer wieder: „Stimmt es, dass ich als Vater eines Kindes unter 14 Jahren ein Anrecht habe, meinen Urlaub in den Schulferien zu nehmen?“
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.