Ein Sportverein muss für zwei Handballtrainer 20 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Sie seien nicht selbstständig, sondern Arbeitnehmer, so das Sozialgericht Heilbronn (Az. S 11 R 3919/13). Die Trainer hatten vorgegebene Arbeitszeiten und erhielten ihr Entgelt auch bei Krankheit.