Am Sonntag eine Pizza zu bestellen, ist meist kein Problem. Eine Kiste Mineralwasser geliefert bekommen? Das ist schon schwieriger. Der Grund: Arbeitnehmer dürfen in der Regel nicht an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden. Eine Ausnahme gilt unter anderem für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst und für Angestellte in Gaststätten – wie zum Beispiel den Pizzaboten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungsgericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschenpost GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Über die Internetseite der Firma können sich Kunden Getränke bestellen, die dann geliefert werden. Bisher konnten sie ihre Bestellungen auch an Sonn- und Feiertagen erhalten. Die Bezirksregierung Münster untersagte das dem Lieferservice und das Verwaltungsgericht bestätigte es (Az. 1 L 1701/16).
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- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür nicht zwingend Urlaubstage abzwacken. Es kann Sonderurlaub geben, also eine bezahlte Freistellung – wann dies infrage kommt.
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- Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beruht oft auf falschen Vorstellungen von Rechten und Pflichten. test.de klärt über häufige Irrtümer auf.
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- Diese Frage erreicht uns immer wieder: „Stimmt es, dass ich als Vater eines Kindes unter 14 Jahren ein Anrecht habe, meinen Urlaub in den Schulferien zu nehmen?“
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