Arbeits­recht Sonn­tags keine „Flaschen­post“

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Am Sonn­tag eine Pizza zu bestellen, ist meist kein Problem. Eine Kiste Mineral­wasser geliefert bekommen? Das ist schon schwieriger. Der Grund: Arbeitnehmer dürfen in der Regel nicht an Sonn­tagen sowie an gesetzlichen Feier­tagen beschäftigt werden. Eine Ausnahme gilt unter anderem für die Feuerwehr oder den Rettungs­dienst und für Angestellte in Gast­stätten – wie zum Beispiel den Pizza­boten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungs­gericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschen­post GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feier­tagen nicht beschäftigen. Über die Internetseite der Firma können sich Kunden Getränke bestellen, die dann geliefert werden. Bisher konnten sie ihre Bestel­lungen auch an Sonn- und Feier­tagen erhalten. Die Bezirks­regierung Münster untersagte das dem Liefer­service und das Verwaltungs­gericht bestätigte es (Az. 1 L 1701/16).

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