Eine Kirchengemeinde im Bergischen Land hat einem Friedhofsgärtner zu Unrecht fristlos gekündigt. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-21 U 38/19). Der Mitarbeiter hatte zwei Gräber verwechselt und war dabei auf Leichenteile gestoßen, die er in einem Müllcontainer entsorgte. Die Gemeinde kündigte ihm fristlos.
Das Gericht entschied, dass sich der Mann zwar der Störung der Totenruhe schuldig gemacht hatte, eine fristlose Kündigung aber nicht gerechtfertigt sei. Er hatte mehr als 25 Jahre beanstandungsfrei für die Gemeinde gearbeitet. Jetzt hat er Anspruch auf das Gehalt für das halbe Jahr, das zwischen der fristlosen Kündigung und dem fristgerechten Ende seines Vertrags liegt.
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@dd0815: Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Meldung entsprechend ändern. (PH)
Nein, es geht in der zitierten OLG-Entscheidung nicht um die Kündigung eines Mitarbeiters (also eines Arbeitsvertrages), sondern des Friedhofspflegevertrages mit dem Unternehmen, dessen Mitarbeiter den Fehler gemacht hat.