Hat der Chef Überstunden eines Angestellten geduldet, muss er sie auch bezahlen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 180/13).
-
- Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beruht oft auf falschen Vorstellungen von Rechten und Pflichten. test.de klärt über häufige Irrtümer auf.
-
- Ob medizinische Einrichtung oder Bäckerei: Lange, künstliche und lackierte Fingernägel kommen nicht in jedem Job gut an. Arbeitgeber dürfen sie aus Hygienegründen...
-
- Eine Kirchengemeinde im Bergischen Land hat einem Friedhofsgärtner zu Unrecht fristlos gekündigt. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-21 U 38/19)....
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.