Hat der Chef Überstunden eines Angestellten geduldet, muss er sie auch bezahlen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 180/13).
Hat der Chef Überstunden eines Angestellten geduldet, muss er sie auch bezahlen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 Sa 180/13).