Zeigt ein Arbeitnehmer im Betrieb einen Hitlergruß, darf der Chef ihn fristlos entlassen. Nazi-Symbolik müssen Arbeitgeber nicht dulden – auch nicht, wenn der Mitarbeiter den Gruß nur beleidigend meinte und nicht rechtsradikal. Er verwies auf seine türkische Abstammung (Arbeitsgericht Hamburg, Az. 12 Ca 348/15). Siehe auch Meldung Kündigung wegen ausländerfeindlicher Hetze rechtens.