Wer nur einmal wenige Minuten zu spät kommt, verstößt zwar gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Doch eine Abmahnung ist unverhältnismäßig, weil es nur um ein geringes Fehlverhalten geht. Eine mündliche Ermahnung reicht (Arbeitsgericht Leipzig, Az. 8 Ca 532/15).
-
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
-
- Wer heiratet oder Vater wird, muss dafür keine Urlaubstage abzwacken. Dafür gibt es Sonderurlaub. Hier lesen Sie, wann eine bezahlte Freistellung in Frage kommt.
-
- Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps für Anwaltssuche und Steuererklärung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.