Diese Frage erreicht uns immer wieder: „Stimmt es, dass ich als Vater eines Kindes unter 14 Jahren ein Anrecht habe, meinen Urlaub in den Schulferien zu nehmen?“
Die Antwort: Sie haben kein Recht, aber einen Anspruch auf Bevorzugung, wenn der Chef den Urlaub einteilt. Das Bundesurlaubsgesetz verlangt, dass Vorgesetzte soziale Aspekte berücksichtigen. Sie müssen also jene Mitarbeiter bevorzugen, die am meisten auf die Ferienzeit angewiesen sind, vor allem Eltern schulpflichtiger Kinder.
Anders als viele glauben, gibt es keine Altersgrenze von zum Beispiel 14 Jahren. Es gibt aber auch andere soziale Aspekte, zum Beispiel wenn ein Kollege nur in den Schulferien Urlaub mit seiner Partnerin machen kann, weil deren Chef ihr nur in dieser Zeit freigibt. Bei Kolleginnen und Kollegen, die gerade aus einer Kur kommen und direkt danach Urlaub möchten, sieht das Gesetz sogar vor, dass die Firma ihrem Wunsch entsprechen muss.