Spürt ein Steinmetz beim Anheben einer Marmorplatte einen messerstichartigen Schmerz in der Schulter, ist dies nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts kein Arbeitsunfall. Der Mann litt seit langem an Schulterbeschwerden. Nicht das Heben der Platte, sondern diese Erkrankung hätte den Schmerz verursacht (Az. L 3 U 93/12).