„Ich habe mir gerade ein Notebook für 1 500 Euro gekauft. Das nutze ich zur Hälfte für den Job. Kann ich das Gerät in der Erklärung 2019 absetzen?“, fragt ein Leser.
Finanztest antwortet: Nur teilweise. Arbeitsmittel können Sie im Jahr des Kaufs voll absetzen, wenn sie maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer gekostet haben. Den Kaufpreis teurerer Arbeitsmittel müssen Sie über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung verteilen. Bei Computern sind das drei Jahre. Ein Notebook, für das Sie 1 500 Euro bezahlt haben, sprengt die Grenze für Sofortabschreibungen. Die Kosten werden verteilt: Pro Jahr dürfen Sie grundsätzlich 500 Euro (1 500 Euro : 3) abschreiben. Das Finanzamt erkennt jedoch nur berufliche Kosten an. Nutzen Sie das Gerät zu 50 Prozent für den Job, können Sie nur so viel absetzen, also 250 Euro in den Erklärungen 2019, 2020 und 2021.