Selbstständige, Beschäftigte im Ausland und Personen, die einen Angehörigen pflegen, können jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen.
Selbstständige zahlen dafür in Westdeutschland monatlich pauschal 39,81 Euro und in den neuen Ländern 33,56 Euro. Bedingung ist, dass sie in den zwei Jahren vor der Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten haben.
Neugründer müssen sich im ersten Monat entscheiden, ob sie den Schutz wollen. Etablierte, die bereits vor dem 1. Februar selbstständig waren, haben noch bis 31. Dezember 2006 Zeit. Nach einem Jahr Beitragszahlung haben sie Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld. Die Höhe wird nach Qualifikation festgelegt: Ein Akademiker im Westen bekäme zwischen 1 042 und 1 364 Euro im Monat, ein Ungelernter zwischen 617 und 767 Euro.
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