Arbeits­losig­keit Arbeit­suchend melden – so geht es per Onlineformular

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Arbeits­losig­keit - Arbeit­suchend melden – so geht es per Onlineformular

© ullstein bild, Getty Images (M)

Liegt die Kündigung vom Arbeit­geber auf dem Tisch oder endet ein befristeter Job, sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich arbeit­suchend zu melden. Zeit haben sie dafür bis drei Monate vor Beschäftigungs­ende oder – wenn die Kündigung unerwartet kommt – bis drei Tage nach Kündigungs­eingang. Mit wenigen Klicks ist die Meldung schnell online erledigt. So gehts.

Sie benötigen:

  • Kündigungs­schreiben
  • oder befristeten Arbeits­vertrag

(wichtig ist die Angabe des letzten Tages der Beschäftigung)

Schritt 1

Zuerst müssen Sie sich registrieren. Gehen Sie dafür auf die Internetseite der Bundes­agentur für Arbeit, klicken Sie auf Arbeitsuchend melden und dann auf „Registrieren als Person“. Führen Sie nun Schritt für Schritt die Registrierung durch. Geben Sie dafür persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburts­datum an und wählen Sie ein Benutzerkenn­wort samt Pass­wort.

Schritt 2

Nach der Registrierung fehlen nur noch wenige Angaben. Sie werden unter anderem gefragt, welches Ihr aktueller Job ist und wann der letzte Arbeits­tag ist. Damit sich die Arbeits­agentur bei Ihnen melden kann, müssen Sie außerdem Ihre Telefon­nummer mitteilen. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, klicken Sie auf den roten Button „Arbeit­suchend melden“. Jetzt haben Sie die Onlinemeldung erfolg­reich abge­schlossen und die Frist gewahrt.

Schritt 3

Optional können Sie noch Angaben aus Ihrem Lebens­lauf machen, zum Beispiel zu Ausbildung und bisherigen Jobs. Je genauer Sie formulieren, was Sie bisher gemacht haben und was Sie in Zukunft machen wollen, desto besser kann Ihnen die Arbeits­agentur helfen, eine neue Stelle zu finden, die zu Ihnen passt.

Schritt 4

Es wird sich ein Mitarbeiter der Arbeits­agentur bei Ihnen melden, um einen persönlichen Beratungs­termin zu vereinbaren. Nehmen Sie diesen Termin unbe­dingt wahr, er ist Pflicht und notwendig für die Rechts­wirk­samkeit der Arbeit­suchendmeldung. Wer schwänzt, riskiert Sperr­zeiten von einer Woche beim Anspruch auf Arbeits­losengeld.

Übrigens: Sie können sich auch persönlich oder telefo­nisch arbeit­suchend melden. Wichtig ist, dass Sie dafür alle relevanten Daten aus „Schritt 2“ parat haben.

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