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Liegt die Kündigung vom Arbeitgeber auf dem Tisch oder endet ein befristeter Job, sind Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, sich arbeitsuchend zu melden. Zeit haben sie dafür bis drei Monate vor Beschäftigungsende oder – wenn die Kündigung unerwartet kommt – bis drei Tage nach Kündigungseingang. Mit wenigen Klicks ist die Meldung schnell online erledigt. So gehts.
Sie benötigen:
- Kündigungsschreiben
- oder befristeten Arbeitsvertrag
(wichtig ist die Angabe des letzten Tages der Beschäftigung)
Schritt 1
Zuerst müssen Sie sich registrieren. Gehen Sie dafür auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit, klicken Sie auf Arbeitsuchend melden und dann auf „Registrieren als Person“. Führen Sie nun Schritt für Schritt die Registrierung durch. Geben Sie dafür persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum an und wählen Sie ein Benutzerkennwort samt Passwort.
Schritt 2
Nach der Registrierung fehlen nur noch wenige Angaben. Sie werden unter anderem gefragt, welches Ihr aktueller Job ist und wann der letzte Arbeitstag ist. Damit sich die Arbeitsagentur bei Ihnen melden kann, müssen Sie außerdem Ihre Telefonnummer mitteilen. Wenn alle Felder ausgefüllt sind, klicken Sie auf den roten Button „Arbeitsuchend melden“. Jetzt haben Sie die Onlinemeldung erfolgreich abgeschlossen und die Frist gewahrt.
Schritt 3
Optional können Sie noch Angaben aus Ihrem Lebenslauf machen, zum Beispiel zu Ausbildung und bisherigen Jobs. Je genauer Sie formulieren, was Sie bisher gemacht haben und was Sie in Zukunft machen wollen, desto besser kann Ihnen die Arbeitsagentur helfen, eine neue Stelle zu finden, die zu Ihnen passt.
Schritt 4
Es wird sich ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur bei Ihnen melden, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, er ist Pflicht und notwendig für die Rechtswirksamkeit der Arbeitsuchendmeldung. Wer schwänzt, riskiert Sperrzeiten von einer Woche beim Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Übrigens: Sie können sich auch persönlich oder telefonisch arbeitsuchend melden. Wichtig ist, dass Sie dafür alle relevanten Daten aus „Schritt 2“ parat haben.
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